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Norm [AKTUELL]
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Für die Norm ist das UK 767.11 "EMV von Betriebsmitteln und Anlagen für häusliche, gewerbliche, industrielle, wissenschaftliche und medizinische Anwendungen, die beabsichtigt oder unbeabsichtigt HF erzeugen, sowie von Beleuchtungseinrichtungen" zuständig. Das UK 767.1 "Niederfrequente leitungsgeführte Störgrößen" und das UK 767.3 "Hochfrequente Störgrößen" wurden in die nationale Behandlung des Normprojektes einbezogen.
Die Norm enthält Anforderungen zur Störfestigkeit im Frequenzbereich 0 Hz bis 400 GHz von Werkzeugmaschinen, die ausschließlich für industrielle und ähnliche Anwendungen bestimmt sind, Elektrizität benutzen und deren Nennbetriebsspannung 1 000 V Wechselspannung oder 1 500 V Gleichspannung zwischen den Versorgungsleitungen nicht überschreitet. Werkzeugmaschinen können Motoren, Heizungselemente oder deren Kombination sowie elektrische oder elektronische Schaltkreise enthalten und können aus dem Stromversorgungsnetz oder anderen Stromquellen versorgt werden.
Die Norm kann auch zur Bewertung von elektrischen Betriebsmitteln herangezogen werden, die in anderen Umgebungen betrieben werden und die geringere Anforderungen an die Störfestigkeit erfordern als der Industriebereich (wie z. B. Wohnbereich und Kleinbetriebe). Sie ist jedoch nicht zur Bewertung der Übereinstimmung mit EMV-Anforderungen für Baugruppen (Modulen), die getrennt (einzeln) in Verkehr gebracht werden, und nicht für die Übereinstimmung mit den Anforderungen der EG-Maschinen-Richtlinie 98/37/EG vorgesehen. Außerdem sind in der Norm keine ortsfesten Anlagen berücksichtigt, wie sie in dem Leitfaden zur Anwendung der Richtlinie 89/336/EWG des Rates vom 3. Mai 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit definiert sind.
Die Norm gilt nicht für elektrische Betriebsmittel, die für den Einsatz an Orten vorgesehen sind, an denen spezielle Bedingungen bezüglich der elektromagnetischen Umgebung bestehen, wie z. B. das Vorhandensein von hohen elektromagnetischen Feldern (z. B. in der Nähe von Rundfunksendern) oder wo das Auftreten von hohen transienten Überspannungen auf dem Stromversorgungsnetz zu erwarten ist (z. B. in einem Kraftwerk). In diesen Fällen können spezielle EMV-Maßnahmen erforderlich werden.
Die Anforderungen zur Störfestigkeit gelten im Frequenzbereich von 0 Hz bis 400 GHz. Prüfungen sind nicht erforderlich bei den Frequenzen, für die keine Grenzwerte festgelegt sind. Für die Prüfung von Werkzeugmaschinen werden in dieser Norm die drei Prüfverfahren A, B und C (Modulprüfung) beschrieben. Das zutreffende Prüfverfahren muss durch den Hersteller anhand der Eigenschaften der Werkzeugmaschine ausgewählt werden. Das entsprechende Ablaufdiagramm für die Vorgehensweise bei der Störfestigkeitsprüfung einer Werkzeugmaschine ist im Anhang E wiedergegeben. Es muss eine Unterscheidung getroffen werden zwischen typprüfbaren Werkzeugmaschinen und anderen Maschinen, die aufgrund ihres Gewichtes, ihrer Abmessungen, Betriebsarten oder unangemessen hoher Prüfkosten oder Prüfzeiten in einer üblichen EMV-Prüfeinrichtung nicht als Ganzes typgeprüft werden können. Des Weiteren ist es erforderlich, die Einzelfertigung, die Typenvielfalt sowie Erweiterungen und Änderungen zu berücksichtigen. Die Typprüfanforderungen sind anschlussbezogen im Anhang A aufgeführt.
Darüber hinaus enthält die Norm Festlegungen zu den Prüfbedingungen, den Bewertungskriterien für das Betriebsverhalten und den Prüfbericht.