Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
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Norm [AKTUELL]
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Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Diese Rahmenspezifikation bezieht sich auf EN 50288-1, Mehradrige metallische Daten- und Kontrollkabel für analoge und digitale Übertragung. Sie behandelt geschirmte Kabel für Frequenzen bis zu 2 000 MHz, die in Rechenzentren, im Horizontal- und Steigbereich für Informationstechnik und in allgemeinen Verkabelungssystemen zu verwenden sind. Die elektrischen, mechanischen, übertragungstechnischen und umgebungsbedingten Leistungseigenschaften der Kabel sind bezüglich ihrer Referenzprüfverfahren detailliert aufgeführt. Diese Rahmenspezifikation muss zusammen mit EN 50288-1 gelesen werden, die die wesentlichen Festlegungen für ihre Anwendung enthält. Der Leiter muss aus massivem Kupfer sein und muss die Anforderungen von EN 50288-1 erfüllen, der Leiter muss aus reinem Kupfer sein (mit oder ohne Metallüberzug). Die Isolierung muss aus einem geeigneten Material nach dem entsprechenden Teil von EN 50290-2 gefertigt sein. Die Verseilelemente müssen Paare oder Vierer sein. Sofern nicht anders festgelegt, ist die Aderkennzeichnung in IEC 60189-2 oder IEC 60708 angegeben, je nachdem, welche Norm zutrifft. Die Farben müssen die Anforderungen von EN 50288-1 erfüllen. Gegebenenfalls muss die Abschirmung der Verseilelemente nach EN 50288-1 erfolgen. Bei Verwendung eines Geflechts muss die Mindestbedeckung (für mechanische Zwecke) 60 % betragen. Bei Verwendung einer Folie und eines Geflechts muss die Mindestbedeckung des Geflechts (für mechanische Zwecke) 30 % betragen. Die Bedeckung ist in EN 50290-2-1 festgelegt. Die Verseilelemente müssen lagen- oder bündelverseilt sein, um die Kabelseele zu bilden. Die Abschirmung der Kabelseele muss nach EN 50288-1 durchgeführt werden. Bei Verwendung eines Geflechts muss die Mindestbedeckung (für mechanische Zwecke) 60 % betragen. Bei Verwendung einer Folie und eines Geflechts und/oder wenn eine Folie über Verseilelementen/der Kabelseele verwendet wird, muss die Mindestbedeckung des Geflechts (für mechanische Zwecke) 30 % betragen. Die Bedeckung ist in EN 50290-2-1 festgelegt. Der Kabelmantel muss aus einem geeigneten Material nach dem entsprechenden Teil von EN 50290-2 gefertigt sein. Zuständig ist das DKE/UK 412.1 "Symmetrische Kabel und Leitungen, Drähte" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.