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Norm [AKTUELL]
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Diese Europäische Norm legt Anforderungen für stationäre Ausrüstungen zum elektrostatischen Beschichten mit entzündbaren Beschichtungspulvern für den Einsatz in explosionsfähigen Atmosphären, die durch ihre eigene Sprühwolke erzeugt werden, fest. Hierbei wird unterschieden zwischen Sprühsystemen, die aufgrund ihrer Konstruktion den Anforderungen von EN 50050:2001 entsprechen und solchen, für die höhere Entladeenergien und/oder Stromstärken vorgesehen sind. Das entzündbare Beschichtungspulver kann entweder durch Anlegen einer Hochspannung oder triboelektrisch geladen werden. Zuständig ist das K 239 "Elektrostatische Sprühanlagen und -einrichtungen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 50177 Berichtigung 1:2008-02; VDE 0147-102 Berichtigung 1:2008-02 , DIN EN 50177:2007-05; VDE 0147-102:2007-05 .
Dieser Artikel wurde geändert durch: DIN EN 50177/A1:2013-01; VDE 0147-102/A1:2013-01
Gegenüber DIN EN 50177 (VDE 0147-102):2007-05 und DIN EN 50177 Berichtigung 1 (VDE 0147-102 Berichtigung 1):2008-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung Titels der Norm; b) Unterteilung der Gefahren in "Gefährdungen durch Explosion" und "Elektrische Gefährdungen"; c) Verweis auf DIN EN 12981 in Bezug auf Anforderungen an Pulverkabinen; d) Erweiterung der Definitionen; e) Anpassung an die Sicherheitsanforderungen der EG-Richtlinie 94/9/EG (ATEX); f) Anwendung des Sicherheits-lntegritätslevel 2 nach DIN EN 62061 (VDE 0113-30); g) Festlegung von Anforderungen an Sprühsysteme der Kategorie 3D; h) Festlegung von Anforderungen an die "spannungsgesteuerte und spannungskonstante Betriebsart" und die "stromkonstante Betriebsart"; i) Festlegung von Besonderen Anforderungen an Sprühsysteme der Kategorie 2D; j) Festlegung von Anforderungen bezüglich der Sprühbereiche; k) Anpassung der Prüfungen an die Kategorien der Sprühsysteme; l) Festlegung besonderer Prüfanforderungen mit bewegter Elektrode, Abschnitt 6.3; m) Überarbeitung der Angaben in der Benutzerinformation, Abschnitt 7; n) Festlegung einer geänderten Kennzeichnung unter Berücksichtigung der Applikation von Beschichtungspulvern.