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Norm [AKTUELL]
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Die Normen der Reihe EN 50174 legen Anforderungen an die Spezifikationsphase, die Planungsphase, die Realisierungsphase sowie die Betriebsphase von informationstechnischen Verkabelungen fest, die sowohl für anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlagen (siehe Normen der Reihe DIN EN 50173) als auch anwendungsspezifische Kommunikationskabelanlagen (siehe zum Beispiel Normen der Reihe DIN EN 50098) gelten. Teil 1 der Reihe enthält Festlegungen, die während der Spezifikationsphase und im Betrieb einer Kommunikationskabelanlage einzuhalten sind. Die Überarbeitung der Norm betrifft die folgenden Aspekte: a) Aktualisierung der Anforderungen für Fernspeisung zur Unterstützung der in IEEE 802.3bt enthaltenen Leistungen; b) Aktualisierung verschiedener Anforderungen (zum Beispiel in Abschnitt 4.2.5.1 an Gestelle, Rahmen und Schränke und in Tabelle 4 bezüglich des Komplexitätsgrades der Installation); c) Überarbeitung von Anhang B über Verbindungstechnik für Lichtwellenleiter, was zur Festlegung normativer Anforderungen (Anhang B) und Formulierung informativer Empfehlungen (Anhang C) führt; d) Aufnahme von Informationen über die Euro-Klassen bezüglich der Festlegung des Leistungsvermögens von Kabeln im Brandfall in einem neuen Anhang G. Teil 2 der Reihe enthält Festlegungen zur Planungs- und Installationsphase einer Kommunikationskabelanlage in Gebäuden. Dies beinhaltet auch Festlegungen über die erforderlichen Trennabstände zwischen metallener informationstechnischer Verkabelung und Stromversorgungsleitungen, Angaben zu Stromverteilungsanlagen und Blitzschutz sowie informative Hinweise zur elektromagnetischen Verträglichkeit einschließlich einer Liste, die alle eventuell zu berücksichtigenden EMV-relevanten Gesichtspunkte erfasst. Die Überarbeitung der Norm betrifft die folgenden Punkte: a) Revision der Anforderungen in Abschnitt 4 und 5 an Halterungen, Kabel, die Stapelhöhe von Kabelwegsystemen und Überspannungsschutzgeräte; b) neuer Unterabschnitt 4.11 über die Planung und Bewertung von Verkabelung zur Unterstützung von Fernspeisung; c) Aktualisierung der Anforderungen an Trennung zwischen metallenen informationstechnischen Kabeln und Stromversorgungskabeln in Abschnitt 6; d) Aktualisierung von Abschnitt 7 bezüglich Stromverteilungsanlagen und Blitzschutz; e) Änderungen in den Abschnitten 8, 9, 10 und Anhang A f) Aktualisierung von Abschnitt 11 "Räume in Rechenzentren" im Hinblick auf die Festlegungen in DIN EN 50600-2-4 (VDE 0801-600-2-4); g) neuer Abschnitt 12 über Verkabelung für verteilte Gebäudedienste in Gebäuden; h) neuer Abschnitt 13 über gemeinsame Infrastrukturen in Mehrfamilienhäusern; i) neuer Anhang C über Installationsbedingungen; j) neuer Anhang D über die Unterbringung von Einrichtungen. Zuständig ist das DKE/GUK 715.3 "Informationstechnische Verkabelung von Gebäudekomplexen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 50174-2:2015-02; VDE 0800-174-2:2015-02 .
Dieser Artikel wurde berichtigt durch: DIN EN 50174-2 Berichtigung 1:2020-06; VDE 0800-174-2 Berichtigung 1:2020-06 .
Gegenüber DIN EN 50174-2 (VDE 0800-174-2):2015-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anforderungen in Abschnitt 4 und Abschnitt 5 in Bezug auf Halterungen, Kabel, die Stapelhöhe von Kabelwegsystemen und Überspannungsschutzeinrichtungen überarbeitet; b) neuer Unterabschnitt 4.11 über die Planung und Bewertung der Verkabelung zur Fernspeisung aufgenommen; c) Anforderungen in Abschnitt 6 über die Trennung ergänzt; d) Abschnitt 7 über Elektrizitätsverteilungsnetze und Blitzschutz geändert; e) geringfügige Änderungen in den Abschnitten 8, 9, 10 und Anhang A; f) Abschnitt 11 "Räume in Rechenzentren" im Hinblick auf die Festlegungen in DIN EN 50600-2-4 (VDE 0801-600-2-4) aktualisiert; g) neuer Abschnitt 12 über Verkabelung für verteilte Gebäudedienste in Gebäuden; h) neuer Abschnitt 13 über gemeinsame Infrastrukturen in Mehrfamilienhäusern; i) neuer Anhang C über Installationsbedingungen; j) neuer Anhang D über die Unterbringung von Einrichtungen; k) Streichung des bisherigen informativen Anhangs A über EMV. Dieser soll von CENELEC technisch aktualisiert und künftig als Technischer Bericht veröffentlicht werden.