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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Normen der Reihe DIN EN 50174 legen Anforderungen an die Spezifikationsphase, die Planungsphase, die Realisierungsphase sowie die Betriebsphase von informationstechnischen Verkabelungen fest, die sowohl für anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlagen (siehe Normen der Reihe DIN EN 50173) als auch anwendungsspezifische Kommunikationskabelanlagen (siehe zum Beispiel Normen der Reihe DIN EN 50098) gelten. DIN EN 50174-1 (VDE 0800-174-1) enthält Festlegungen, die während der Spezifikationsphase und im Betrieb einer Kommunikationskabelanlage einzuhalten sind. Diese Norm wendet sich hauptsächlich an Planer und Errichter informationstechnischer Verkabelungen, sodass sich insbesondere das Elektroinstallateurhandwerk angesprochen fühlen wird. Gegenüber DIN EN 50174-1 (VDE 0800-174-1):2009-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aufnahme des normativen Anhangs E über Stichprobenpläne und Ergebnisse im Toleranzbereich; b) vereinfachte Anforderungen für die Verwaltung (Abschnitt 4.5.2); c) Vereinfachung des Komplexitätsgrades der Installation und im Betrieb (Abschnitt 6.2); d) vereinfachte Mindestanforderungen für technische Spezifikationen und Qualitätspläne (Anhang A); e) technische und redaktionelle Änderungen in den Abschnitten 4 und 5. Zuständig ist das GUK 715.3 "Informationstechnische Verkabelung von Gebäudekomplexen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 50174-1:2009-09; VDE 0800-174-1:2009-09 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 50174-1:2015-02; VDE 0800-174-1:2015-02 .
Dieser Artikel wurde berichtigt durch: DIN EN 50174-1 Berichtigung 1:2011-12; VDE 0800-174-1 Berichtigung 1:2011-12 .
Gegenüber DIN EN 50174-1 (VDE 0800-174-1):2009-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Generell: Verweisung auf EN 50173-1:2007 durch Verweisung auf EN 50173-1:2011 ersetzt; b) Abschnitt 2: Normative Verweisungen und Literaturverzeichnis aktualisiert und ergänzt; c) Abschnitt 3: Begriffe und Abkürzungen ergänzt; d) vereinfachte Anforderungen für die Verwaltung (Abschnitt 4.5.2); e) Komplexitätsgrad der Installation und im Betrieb (Abschnitt 6.2) vereinfacht; f) Mindestanforderungen für technische Spezifikationen und Qualitätspläne (Anhang A) vereinfacht; g) Aufnahme des normativen Anhang E über Stichprobenpläne und Ergebnisse im Toleranzbereich; h) weitere technische und redaktionelle Änderungen in den Abschnitten 4 und 5.