Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Eine Personen-Hilferufanlage stellt über 24 Stunden hinweg Einrichtungen für die Alarmauslösung, Identifizierung, Signalübertragung, den Alarmempfang, die Ereignisprotokollierung und die 2-Wege-Sprachkommunikation zur Verfügung, um Personen, die als hilfebedürftig gelten, zu beruhigen und ihnen Hilfe zu leisten. Eine Personen-Hilferufanlage besteht aus mehreren Anlagenteilen, die auf unterschiedliche Weise konfiguriert werden können, um diese Funktionen zu bieten. Ein Nutzer kann durch Betätigen eines manuell aktivierten Auslösegerätes um Hilfe ersuchen, was zu einem Alarmauslösesignal führt. In bestimmten Fällen können Alarmauslösegeräte von automatisch aktivierten Auslösegeräten erzeugt werden. Eine örtliche Zentrale oder eine Steuereinrichtung empfängt das Alarmauslösesignal und schaltet dabei vom Normal- in den Alarmzustand, was dem Nutzer angezeigt wird (einige Anlagen nutzen einen freigestellten Voralarmzustand, der es dem Nutzer ermöglicht, den Alarm für einen kurzen Zeitraum zurückzusetzen). Ein Betriebsausfall einer Personen-Hilferufanlage oder ihrer Teile kann die Fähigkeit zur rechtzeitigen Beruhigung und Hilfeleistung beeinträchtigen, wodurch das Leben eines Nutzers in Gefahr gebracht werden könnte. Das Auslösegerät ist ein Teil der Anlage und sollte so ausgelegt sein, dass seine Zuverlässigkeit höher ist als die eines üblichen Haushaltsgerätes. Bei der Konstruktion sollte berücksichtigt werden, wie es für den Nutzer erleichtert werden kann, das Auslösegerät zu aktivieren, wohingegen die versehentliche Auslösung des Gerätes verhindert wird. Diese Norm legt die Mindestanforderungen an das Auslösegerät fest, um sicherzustellen, dass dieser Teil der Anlage die Funktionalität und Zuverlässigkeit bietet, die von einer Personen-Hilferufanlage verlangt wird. Zuständig ist das DKE/UK 713.1 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE. Zuständig ist das DKE/UK 713.1 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 50134-2:2000-01; VDE 0830-4-2:2000-01 .
Gegenüber DIN EN 50134-2 (VDE 0830-4-2):2000-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Einleitung wurde um eine generelle Beschreibung eines Hausnotrufsystems erweitert; b) der Anwendungsbereich wurde um automatisch aktivierte Auslösegeräte erweitert; c) die Normativen Verweisungen wurden angepasst; d) einige Definitionen wurden aktualisiert bzw. erweitert.