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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Die Europäische Elektrotechnische Normungsorganisation für Alarmanlagen hat gemeinsam mit vielen staatlichen Organisationen, Prüfstellen und Geräteherstellern einen gemeinsamen Rahmen für Video-Überwachungsanlagen definiert, um damit die Interoperabilität zwischen den Produkten zu erreichen. Der Zweck des Übertragungssystems in einer Video-Überwachungsanlage (CCTV) besteht in der zuverlässigen Übertragung von Videosignalen zwischen verschiedenen CCTV-Einrichtungen für Sicherheits- und Überwachungsaufgaben. Die Komplexität eines Videoübertragungssystems verändert sich mit den Anforderungen an die Anlage. Videoübertragungseinrichtungen dürfen mit zusätzlichen Funktionen kombiniert werden, zum Beispiel für Audio- oder Datenübertragung. Diese Funktionen sind nicht Bestandteil dieser Norm. Zuständig ist das DKE/UK 713.1 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 50132-5:2002-12; VDE 0830-7-5:2002-12 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 62676-3 Berichtigung 1:2018-12; VDE 0830-71-3 Berichtigung 1:2018-12 , DIN EN 62676-3:2016-01; VDE 0830-71-3:2016-01 .
Gegenüber DIN EN 50132-5 (VDE 0830-7-5):2002-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Norm DIN EN 50132-5-3 (VDE 0830-7-5-3) umfasst die in der Vorgängernorm DIN EN 50132 5 (VDE 0830 7 5):2002-12 beschriebene Übertragung von analogen Videosignalen, ergänzt um die Übertragung von hochauflösenden analogen sowie digitalen, unkomprimierten Videosignalen.