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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Die Europäische Elektrotechnische Normungsorganisation für Alarmanlagen hat zusammen mit vielen staatlichen Organisationen, Prüfstellen und Geräteherstellern einen gemeinsamen Rahmen für Videoüberwachungsanlagen definiert, um damit die Interoperabilität zwischen den Produkten zu erreichen. Der Zweck des Übertragungssystems in einer Video-Überwachungsanlage (en: Closed Circuit TeleVision, CCTV, das heißt Fernsehen für geschlossene Benutzergruppen) besteht in der zuverlässigen Übertragung von Videosignalen zwischen verschiedenen Arten von CCTV-Einrichtungen für Sicherungs- und Überwachungsaufgaben. Gegenwärtig werden CCTV-Überwachungsanlagen in Sicherungsnetzwerken eingesetzt, die die IT-Infrastruktur sowie die IT-Ausrüstung und die IT-Verbindungen innerhalb des geschützten Bereichs selbst nutzen. Die vorliegende Norm EN 50132-5-2, die Festlegungen für die Bereiche IP-Protokolle und IP-Schnittstellen für Videonetzwerke in Überwachungsanwendungen enthält, basiert auf den in EN 50321-5-1 festgelegten allgemeinen Anforderungen an die Videoübertragung. Teil 5-1 legt Mindestanforderungen an die IP-Konnektivität sowie das grundlegende Videostreaming, die Steuerung von Datenströmen, die Ereignisverarbeitung sowie Discovery- und Beschreibungsfunktionen fest, auf die der vorliegende Teil 5-2 aufbaut. Darüber hinaus sind in Teil 5-1 Mindestanforderungen an die Leistung festgelegt, einschließlich Verbindungsleistung und Netzwerkvideogeräte. EN 50132-7 "Anwendungsregeln" enthält Leitlinien zu Videoüberwachungsanlagen im Allgemeinen, behandelt jedoch im Besonderen IP-Videonetzwerke. Grundsätzlich sollten alle Videoübertragungsnetzwerke auf Einhaltung dieser Normen hin ausgelegt werden. Mit prEN 50132-5-3 steht eine Norm zur Verfügung, in der alle Videoübertragungen, die nicht zum IP-Standard gehören, im Detail festgelegt sind. Für signal- und leistungsbezogene Anforderungen an analoge und nicht komprimierte digitale Videoübertragungen und Schnittstellen gilt Teil 5-3 dieser Normenreihe. Zuständig ist das UK 713.1 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 50132-5:2002-12; VDE 0830-7-5:2002-12 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 62676-1-2 Berichtigung 1:2016-02; VDE 0830-7-5-12 Berichtigung 1:2016-02 , DIN EN 62676-1-2:2014-11; VDE 0830-7-5-12:2014-11 .
Gegenüber DIN EN 50132-5 (VDE 0830-7-5):2002-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Ersatz des Teiles 5 durch die Teile 5-1, 5-2 und 5-3. b) Dieser Teil der Norm enthält neue Verfahren, die den Stand der Technik wiedergeben. c) Als neues Videoübertragungsverfahren wurde das IP-basierte in die Norm aufgenommen. d) Notwendige minimale Anforderungen wurden definiert. e) Die Norm wurde auf Europäischer Ebene aktualisiert und überarbeitet.