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Die Europäische Elektrotechnische Normungsorganisation für Alarmanlagen hat zusammen mit vielen staatlichen Organisationen, Prüfstellen und Geräteherstellern ein gemeinsames Bild für Video-Überwachungsanlagen definiert, um damit die Interoperabilität zwischen den Produkten zu erreichen. Der Zweck des Übertragungssystems in einer Video-Überwachungsanlage (CCTV) besteht in der zuverlässigen Übertragung von Videosignalen zwischen verschiedenen Arten von CCTV-Geräten für Sicherungs- und Überwachungsaufgaben. Heute sind CCTV-Überwachungsanlagen in Sicherungsnetzwerken mit IT-Infrastruktur, IT-Geräten und IT-Verbindungen innerhalb des geschützten Standortes zu finden. Die vorliegende Europäische Norm definiert allgemeine Anforderungen an die Übertragung von Video. Eine detaillierte Spezifikation für die analoge Videoübertragung über unterschiedliche Medien, einschließlich Signal- und Leistungsanforderungen, wurde bereits in prEN 50132-5-3 definiert. Um den zunehmenden Umfang von Überwachungsanwendungen auf der Basis der IP-Videoübertragung abzudecken, wurden die Anforderungen in zwei Normen festgelegt. Diese Norm behandelt in den folgenden Abschnitten die allgemeinen Anforderungen an die Videoübertragung hinsichtlich der Leistung, der Sicherheit und der Konformität bezüglich grundlegender IP-Vernetzung auf der Grundlage eingeführter internationaler Standards. Für Bereiche, in denen tiefer gehende IP-Anforderungen erforderlich sind, sind zusätzliche Spezifikationen angegeben, um die Kompatibilität sicherzustellen. In dieser Europäischen Norm sind keine detaillierten und besonderen CCTV-Protokolle festgelegt. In Teil 2 dieser Europäischen Norm werden über die allgemeinen Anforderungen an die Vernetzung und die Leistungsfähigkeit in Teil 1 hinaus ein detailliertes IP-Videoprotokoll, Telegramme und Befehle definiert. Teil 2 legt ein IP-Protokoll für die vollständige Interoperabilität (zum Beispiel PTZ-Steuerung, Ereignisverarbeitung und so weiter) von Videoübertragungsgeräten fest, die in Überwachungsanwendungen benutzt werden. Zuständig ist das UK 713.1 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 50132-5:2002-12; VDE 0830-7-5:2002-12 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 62676-1-2 Berichtigung 1:2016-02; VDE 0830-7-5-12 Berichtigung 1:2016-02 , DIN EN 62676-1-2:2014-11; VDE 0830-7-5-12:2014-11 .
Gegenüber DIN EN 50132-5 (VDE 0830-7-5):2002-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Diese Norm umfasst die allgemeinen Anforderungen an die Videoübertragung über IP-Netzwerke auf der Grundlage eingeführter internationaler Standards. Die in DIN EN 50132-5 (VDE 0830-7-7):2002-12 beschriebene Übertragung von analogen Videosignalen wird in der DIN EN 50132-5-3 behandelt.