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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument befasst sich mit kombinierten Passiv-Infrarot- und Mikrowellenmeldern (im Folgenden als Melder bezeichnet), die Teil von in Gebäuden installierten Einbruchmeldeanlagen sind. Es sieht vier Sicherheitsgrade und vier Umweltklassen vor. Der Zweck eines Melders ist es, das breite Spektrum von Infrarotstrahlung, die durch einen Eindringling abgegeben wird, zu erkennen, Mikrowellensignale auszusenden, die reflektierten Signale zu analysieren und die erforderliche Auswahl von Signalen oder Meldungen, die vom übrigen Teil der Einbruchmeldeanlage verwendet werden, zur Verfügung zu stellen. Die Anzahl und der Anwendungsbereich dieser Signale oder Meldungen sind umfangreicher für Anlagen, die für höhere Sicherheitsgrade spezifiziert sind. Dieses Dokument enthält eingeschränkte Anforderungen für Melder des Grades 4. Bei zukünftigen Überarbeitungen der Norm wird die Aufnahme erweiterter Anforderungen für Melder des Grades 4 erwartet. Das vorliegende Dokument befasst sich nur mit den Anforderungen und Prüfungen für den Melder. Andere Arten von Meldern werden durch andere Dokumente abgedeckt, die in der Normenreihe EN 50131-2 genannt werden. In jedem Land gibt es bestimmte Vorschriften in Bezug darauf, welcher Teil des Mikrowellenspektrums für eine Verwendung in dieser Anwendung zulässig ist. Diese Informationen sind in der ERC-Empfehlung 70-03 enthalten.
Gegenüber DIN EN 50131-2-4 (VDE 0830-2-2-4):2008-10 und DIN EN 50131-2-4 Beiblatt 1 (VDE 0830-2-2-4 Beiblatt 1):2014-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) redaktionelle Änderungen und Verbesserung von Formulierungen; b) Klarstellung der Anforderungen bezüglich der erheblichen Verminderung der Reichweite; c) Klarstellung des Abschnitts zu elektrischen Anforderungen und bestimmten Umweltbedingungen; d) Ergänzung von Anforderungen, Prüfungen und zugehörigen Anhängen in der gesamten Norm zur Unterstützung von an der Decke angebrachten Meldern; e) Verbesserung der Anforderungen an die mitgelieferte Dokumentation; f) Verbesserung der Normprüfbedingungen; g) Ergänzung eines Abschnitts, der die Bedingung für die Einbauhöhe während der Durchführung der Prüfung festlegt; h) Verbesserung der Normanforderungen für die Prüfverfahren; i) Verbesserung bei der Prüfung der Unempfindlichkeit gegenüber Luftströmung, um eine bessere Wiederholpräzision der Prüfergebnisse zu ermöglichen; j) Überprüfung und Klarstellung der Formulierung für die Prüfung von Widerstand gegen oder Erkennen von Neuausrichtung verstellbarer Halterungen; k) Aktualisierung der Spezifikation von Prüfmagneten bezüglich der Störfestigkeit gegen Magnetfelder; l) Überprüfung und Klarstellung von Formulierungen für das Erkennen von Abdeckungen des Melders hinsichtlich der Bedingungen und des Prüfmaterials; m) Überarbeitung und Optimierung der Verfahren für Temperatureinstellungen für die Prüfumgebung; n) Überarbeitung der Prüfmatrix für Prüflinge; o) Überarbeitung und Überprüfung der Verweisungen auf andere Normen.