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Norm [AKTUELL]
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Diese EMV-Produktfamiliennorm für Anforderungen an die Störfestigkeit gilt für Teile von Alarmanlagen zur Anwendung innerhalb und außerhalb von Gebäuden im Wohn-, Geschäfts-, Gewerbe- und im industriellen Bereich. Die anzuwendenden Prüfungen und Schärfegrade gelten gleichermaßen für im Innenraum und im Freien fest installierte, transportable und tragbare Einrichtungen. Einrichtungen innerhalb des Anwendungsbereiches dieser Norm sollten so beschaffen sein, dass sie bei den elektromagnetischen Umgebungsbedingungen, die im Wohn-, Geschäfts-, Gewerbe- und im industriellen Bereich herrschen, zufriedenstellend arbeiten. Dies setzt insbesondere voraus, dass sie in der Lage sein sollten, innerhalb der Bedingungen ordnungsgemäß zu arbeiten, die in EN 61000-2-2 als elektromagnetische Verträglichkeitspegel für die verschiedenen Störgrößen in Anlagen der öffentlichen Niederspannungsversorgung festgelegt sind. Die Störfestigkeitsprüfungen in dieser Norm betreffen nur die kritischsten Störgrößen. Für Einrichtungen mit Funksignalübertragung, Signalübertragung über elektrische Niederspannungsnetze oder mit Anschluss an das öffentliche Telekommunikationsnetz können zusätzliche Anforderungen anderer Normen gelten, die besonders diese Arten der Signalübertragung betreffen Diese Norm enthält keine Anforderungen zur EMV-Störaussendung. Diese sind von anderen einschlägigen Normen abgedeckt. Zuständig ist das DKE/UK 713.1 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 50130-4:2012-02; VDE 0830-1-4:2012-02 .
Gegenüber DIN EN 50130-4 (VDE 0830-1-4):2012-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Im Abschnitt 6 "Funktionsprüfung" wurden Anpassungen vorgenommen; b) im Abschnitt 8 "Einbrüche und kurze Unterbrechungen der Netzversorgungsspannung" wurden Anpassungen vorgenommen; c) im Unterabschnitt 10.2 "Grundlage" wurden Anpassungen vorgenommen; d) im Unterabschnitt 11.2 "Grundlage" wurden Anpassungen vorgenommen; e) im Unterabschnitt 11.3.3 "Zustand des Prüflings während der Beanspruchung" wurden Anpassungen vorgenommen.