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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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- Alle Vorkommen der Benennung "SIL 0" in EN 50128:2011 werden durch die Benennung "Basisintegrität" (EN 50126-1:2017, 3.7) ersetzt. - Alle Vorkommen der Benennung "Sicherheitsfunktion(en)" werden durch die Benennung "sicherheitsrelevante Funktion(en)" ersetzt. - Die Verweisung "EN 50126-1" wird durch "EN 50126-1 und EN 50126- 2" ersetzt. - Der Begriff "Begutachtung" in der Norm wird als "unabhängige Sicherheitsbewertung" nach der Definition in EN 50126-1:2017, 3.33 verstanden. - Alle Angaben, die den Ausdruck "Software-Sicherheits-Integritätslevel" beinhalten, beziehen sich auch auf die Basisintegrität. Am Ende der Einleitung wurde der folgende Absatz hinzugefügt: Diese Europäische Norm legt nicht die Anforderungen an die Entwicklung, Implementierung, Wartung und/oder Anwendung von IT-Sicherheitsrichtlinien oder -diensten fest, die zur Erfüllung der IT-Sicherheitsanforderungen erforderlich sind, die von sicherheitsrelevanten Systemen benötigt werden können. Die IT-Sicherheit kann nicht nur den Betrieb, sondern auch die funktionale Sicherheit eines Systems beeinflussen. Für die IT-Sicherheit sollten entsprechende IT-Sicherheitsnormen angewendet werden. IEC-/ISO-Normen, die die IT-Sicherheit ausführlich behandeln, sind die Normenreihen ISO 27000, ISO/IEC TR 19791 und IEC 62443. Des Weiteren beinhaltet die EN 50128:2011/A2:2020 Änderungen in: Abschnitt 3, Begriffe Abschnitt 4, Ziele, Konformität und Software-Sicherheits-Integritätslevel Abschnitt 5, Softwaremanagement und -organisation Abschnitt 6, Software-Sicherung Abschnitt 7, Entwicklung generischer Software Abschnitt 8, Entwicklung der Anwendungsdaten oder -algorithmen - Systeme, die durch Anwendungsdaten oder -algorithmen konfiguriert werden Abschnitt 9, Bereitstellung und Wartung der Software Anhang A, Kriterien für die Auswahl der Techniken und Maßnahmen Anhang C, Zusammenfassung der Dokumentenkontrolle
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 50716:2024-09; VDE 0115-716:2024-09 .