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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). EN 500 "Bewegliche Straßenbaumaschinen - Sicherheit" besteht aus folgenden Teilen: - Teil 1: Gemeinsame Anforderungen; - Teil 2: Besondere Anforderungen an Straßenfräsen; - Teil 3: Besondere Anforderungen an Bodenstabilisierungsmaschinen und Recyclingmaschinen; - Teil 4: Besondere Anforderungen an Verdichtungsmaschinen; - Teil 6: Besondere Anforderungen an Straßenfertiger. Dieser Teil von EN 500 enthält die Sicherheitsanforderungen für Verdichtungsmaschinen, wie in Abschnitt 3 definiert, und behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Verdichtungsmaschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter den Bedingungen des Missbrauchs, die vernünftigerweise vom Hersteller vorhersehbar sind, verwendet werden. Dieses Dokument legt ergänzende Anforderungen und/oder Ausnahmen von EN 500-1 "Gemeinsame Anforderungen" fest. Dieser Teil von EN 500 gilt nicht für Walzen mit aufsitzendem Maschinenführer mit einer Bandagenbreite weniger als nominal 0,8 m. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 151 "Bau- und Baustoffmaschinen - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 500-4:2006+A1:2009. Gegenüber der DIN EN 500-4:2010-07 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: - Ausschluss von Walzen mit aufsitzendem Maschinenführer mit einer Bandagenbreite weniger als nominal 0,8 m aus dem Anwendungsbereich der Norm; - Anbringung eines zusätzlichen Warnaufklebers sowie Aufnahme zusätzlicher Anforderungen in der Betriebsanleitung für Walzen mit einer Bandagenbreite weniger als nominal 1 m; - Vibrationswalzen, unabhängig davon, ob sie für den aufsitzenden Betrieb vorgesehen, mitgängergeführt oder ferngesteuert sind, werden auf einer gedämpften/elastischen Unterlage gemessen; - nicht vibrierende Walzen, unabhängig davon, ob sie für den aufsitzenden Betrieb vorgesehen, mitgängergeführt oder ferngesteuert sind, werden auf einer starren, reflektierenden Ebene ohne Belastung und mit Nennleistung des Motors gemessen; - Schnellschlagstampfer, werden auf der Schotterstrecke gemessen; - Vibrationsplatten werden auf der Schotterstrecke gemessen; - aus pragmatischen Gründen wurde die Streichung von Explosionsstampfern und nicht vibrierenden, gezogenen Walzen/Ausrüstungen vorgenommen, weil Explosionsstampfer heutzutage nicht mehr auf dem Markt zu finden sind und nicht vibrierende, angehängte Walzen/Ausrüstungen ein passives Anbaugerät ohne Energiequelle und eine Funktion, die nur auf statischer Belastung basiert, darstellen. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-13-05 AA "Straßenbaumaschinen" im Fachbereich "Bau- und Baustoffmaschinen" des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Straßenbaumaschinen sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 500-4:2010-03 .
Gegenüber der DIN EN 500-4:2010-03 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) Ausschluss von Walzen mit aufsitzendem Maschinenführer mit einer Bandagenbreite weniger als nominal 0,8 m aus dem Anwendungsbereich der Norm; b) Anbringung eines zusätzlichen Warnaufklebers sowie Aufnahme zusätzlicher Anforderungen in der Betriebsanleitung für Walzen mit einer Bandagenbreite weniger als nominal 1 m; c) Vibrationswalzen, unabhängig davon, ob sie für den aufsitzenden Betrieb vorgesehen, mitgängergeführt oder ferngesteuert sind, werden auf einer gedämpften/elastischen Unterlage gemessen; d) nicht vibrierende Walzen, unabhängig davon, ob sie für den aufsitzenden Betrieb vorgesehen, mitgängergeführt oder ferngesteuert sind, werden auf einer starren, reflektierenden Ebene ohne Belastung und mit Nennleistung des Motors gemessen; e) Schnellschlagstampfer, werden auf der Schotterstrecke gemessen; f) Vibrationsplatten werden auf der Schotterstrecke gemessen; g) aus pragmatischen Gründen wurde die Streichung von Explosionsstampfern und nicht vibrierenden, gezogenen Walzen/Ausrüstungen vorgenommen, weil Explosionsstampfer heutzutage nicht mehr auf dem Markt zu finden sind und nicht vibrierende, angehängte Walzen/Ausrüstungen ein passives Anbaugerät ohne Energiequelle und einer Funktion, die nur auf statischer Belastung basiert, darstellen.