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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Europäischen Normen wurden vom CEN/TC 151 "Bau- und Baustoffmaschinen - Sicherheit" erstellt.
Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung dieser Norm wurden vom Fachbereich "Bau- und Baustoffmaschinen" des NAM wahrgenommen. Vertreter der Behörden, der Berufsgenossenschaften und der Hersteller von Straßenbaumaschinen waren an der Erarbeitung beteiligt.
Die DIN EN 500er-Reihe gilt für bewegliche Straßenbaumaschinen, wie sie im Anhang A der jeweiligen Normen aufgelistet sind.
Die Normen konkretisieren grundlegende Anforderungen des Anhangs I der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG an erstmals im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Straßenbaumaschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern.
Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung).
DIN EN 500-1:
Teil 1 beschreibt gemeinsame Anforderungen für die Gestaltung und Konstruktion von beweglichen Straßenbaumaschinen, um Beschäftigte vor Unfällen und Gesundheitsgefahren zu schützen, die beim Betrieb, beim Verladen, beim Transportieren und bei Wartungsarbeiten auftreten können. Er beschreibt Sicherheitsanforderungen für alle Arten von beweglichen Straßenbaumaschinen und muss zusammen mit einem der weiteren Teile (Teile 2 bis 4 und 6 (Teile 2 und 3 in Vorbereitung)) der Normenreihe angewendet werden. Diese maschinenspezifischen Teile wiederholen nicht die Anforderungen von Teil 1, sondern ergänzen bzw. ersetzen die Anforderungen für die jeweilige Art der beweglichen Straßenbaumaschine.
Die maschinenspezifischen Anforderungen in den Teilen 2 bis 4 und 6 haben Vorrang vor den entsprechenden Anforderungen in dieser Norm.
Für bewegliche Straßenbaumaschinenarten, die nicht in den Teilen 2 bis 4 und 6 behandelt werden, gilt Teil 1.
Teil 1 behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf bewegliche Straßenbaumaschinen zutreffen für die Fälle, in denen sie bestimmungsgemäß verwendet werden. Die nach vernünftigem Ermessen für den Hersteller vorhersehbare Nutzung der Maschine außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist ebenfalls berücksichtigt. Er beschreibt die angemessenen technischen Maßnahmen, um die Risiken auszuschließen oder zu reduzieren, die von den in Abschnitt 4 spezifizierten signifikanten Gefährdungen ausgehen.
DIN EN 500-4:
Dieser Teil beschreibt die Sicherheitsanforderungen für Verdichtungsmaschinen und behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Verdichtungsmaschinen zutreffen für die Fälle, in denen sie bestimmungsgemäß verwendet werden. Die nach vernünftigem Ermessen für den Hersteller vorhersehbare Nutzung der Maschine außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist ebenfalls berücksichtigt.
Festgelegt sind ergänzende Anforderungen und/oder Ausnahmen von DIN EN 500-1.
DIN EN 500-6:
Teil 6 beschreibt die Sicherheitsanforderungen für Straßenfertiger und behandelt die signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Straßenfertiger zutreffen für die Fälle, in denen sie bestimmungsgemäß verwendet werden. Die nach vernünftigem Ermessen für den Hersteller vorhersehbare Nutzung der Maschine außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist ebenfalls berücksichtigt.
Dieser Teil enthält ergänzende Festlegungen zu Teil 1.
Werden für den Betoneinbau Innenrüttler und/oder Außenrüttler verwendet, gilt dafür DIN EN 12649 (zz. Norm-Entwurf) über "Maschinen zum Verdichten und Glätten von Beton - Sicherheitsanforderungen".
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 500-1:1996-03 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 500-1:2010-05 .
Gegenüber DIN EN 500-1:1996-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung an den Stand der Technik unter weitgehender Nutzung der vorhandenen EN- und ISO-Normen; b) Aufnahme eines neuen Anhangs D (normativ) über Flüssigkeitsgasanlagen auf bewegli-chen Straßenbaumaschinen und Behandlung von signifikanten Gefährdungen durch Lärm- und Vibrationseinwirkungen.