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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Dieses Dokument behandelt zusammen mit EN 474-1:2022 alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und ‑ereignisse von Rohrverleger, wie sie in 3.1 definiert sind, wenn diese Maschinen bestimmungsgemäß verwendet werden sowie unter den vernünftigerweise vom Hersteller vorhersehbaren Fehlanwendungen für die gesamte Lebensdauer der Maschine wie in EN ISO 12100:2010, 5.4, beschrieben betrieben werden. Die Anforderungen dieses Dokuments gelten ergänzend zu den allgemeinen Anforderungen der EN 474-1:2022. Dieses Dokument wiederholt nicht die Anforderungen aus EN 474-1:2022, sondern ergänzt oder ändert diese für den Einsatz von Rohrverlegern. Dieses Dokument gibt zudem zusätzliche Anforderungen für heckseitig montierte Winden. Dieses Dokument enthält keine Leistungsanforderungen an Sicherheitsfunktionen von Steuerungssystemen. Die folgenden signifikanten und relevanten Gefährdungen werden in diesem Dokument nicht behandelt: - Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine (oder einer Zugmaschine) und einer angetriebenen Maschine; - Laserstrahlung; - Blitzschlag. Rohrverleger mit drehbarem Aufbau sind vom Umfang dieses Dokuments ausgenommen. Dieses Dokument ist nicht anzuwenden für Rohrverleger, die vor der Veröffentlichung dieses Dokuments durch CEN hergestellt wurden. Dieses Dokument (EN 474-9:2022) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 151 „Bau- und Baustoffmaschinen - Sicherheit“ erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN gehalten wird. Gegenüber der DIN EN 474-9:2010-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) normative Verweisungen (Abschnitt 2) (aktualisiert); b) Sicherheitsfunktionen von Steuerungssystemen (ausgenommen); c) Rohrverleger müssen mit Kabine, ROPS und TOPS ausgestattet sein (4.2) (ergänzt); d) Fenster müssen mit (einem) motorgetriebenen Scheibenwischer/n und einer Scheibenwaschanlage in den Fahr- und Heberichtungen (zum Beispiel Anwendung eines Seitenauslegers) ausgerüstet sein (4.2.2) (ergänzt); e) es müssen Mittel vorhanden sein, um sicherzustellen, dass der Maschinenführer beim Heben, Umsetzen oder Kombinationen aus beidem den Rohrbereich von seinem Platz aus einsehen kann (4.5) (ergänzt); f) Rohrverleger sind mit einer Tragfähigkeitsanzeige und einer Warneinrichtung, einer Überlastsicherung, einer Hubbegrenzungseinrichtung und einem Senkbegrenzer ausgestattet sein (4.6) (ergänzt); g) die Tragfähigkeitsanzeige muss die Bodenneigung berücksichtigen und Informationen zum Gewicht der Ladung und die Tragfähigkeit anzeigen (4.6.7) (ergänzt); h) Rohrverleger mit einem Hubwerk müssen mit einem Senkbegrenzer ausgestattet sein. Der Senkbegrenzer muss mindestens drei Seilwindungen auf der Trommel sicherstellen. (4.6.10) (ergänzt); i) sind Rohrverleger mit Heckwinden ausgerüstet, muss ISO 19472:2006 als Leitfaden für die Konstruktion herangezogen werden. (4.7.1) (ergänzt); j) Tabelle der Überprüfungsverfahren (Abschnitt 5) (ergänzt); k) Liste der signifikanten Gefährdungen (Anhang A) (aktualisiert); l) Anhang ZA (aktualisiert). Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-13-01-01 AK „Erdbaumaschinen – Sicherheit“ im Fachbereich „Bau- und Baustoffmaschinen“ des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von „Erdbaumaschinen“ sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 474-9:2010-04 .
Gegenüber DIN EN 474-9:2010-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) normative Verweisungen (Abschnitt 2) (aktualisiert); b) Sicherheitsfunktionen von Steuerungssystemen (ausgenommen); c) Rohrverleger müssen mit Kabine, ROPS und TOPS ausgestattet sein (4.2) (ergänzt); d) Fenster müssen mit (einem) motorgetriebenen Scheibenwischer/n und einer Scheibenwaschanlage in den Fahr- und Heberichtungen (z. B. Anwendung eines Seitenauslegers) ausgerüstet sein (4.2.2) (ergänzt); e) es müssen Mittel vorhanden sein, um sicherzustellen, dass der Maschinenführer beim Heben, Umsetzen oder Kombinationen aus beidem den Rohrbereich von seinem Platz aus einsehen kann (4.5) (ergänzt); f) Rohrverleger sind mit einer Tragfähigkeitsanzeige und einer Warneinrichtung, einer Überlastsicherung, einer Hubbegrenzungseinrichtung und einem Senkbegrenzer ausgestattet (4.6) (ergänzt); g) die Tragfähigkeitsanzeige muss die Bodenneigung berücksichtigen und Informationen zum Gewicht der Ladung und die Tragfähigkeit anzeigen (4.6.7) (ergänzt); h) Rohrverleger mit einem Hubwerk müssen mit einem Senkbegrenzer ausgestattet sein. Der Senkbegrenzer muss mindestens drei Seilwindungen auf der Trommel sicherstellen. (4.6.10) (ergänzt); i) sind Rohrverleger mit Heckwinden ausgerüstet, muss ISO 19472:2006 als Leitfaden für die Konstruktion herangezogen werden. (4.7.1) (ergänzt); j) Tabelle der Überprüfungsverfahren (Abschnitt 5) (ergänzt); k) Liste der signifikanten Gefährdungen (Anhang A) (aktualisiert); l) Anhang ZA (aktualisiert).