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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Normen konkretisieren einschlägige Anforderungen von Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG an erstmals im EWR in Verkehr gebrachte Erdbaumaschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern.
Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Normen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung).
Die Anforderungen gelten ergänzend zu den allgemeinen Anforderungen der EN 474-1:2006.
DIN EN 474-8:
Die Norm ersetzt DIN EN 474-8:1998-05.
Dieser Teil der Normenreihe DIN EN 474 behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Grader, wie in EN ISO 6165:2006 definiert, zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß verwendet werden. Die nach vernünftigem Ermessen für den Hersteller vorhersehbare Nutzung der Maschine außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist ebenfalls berücksichtigt.
Normungsgegenstand sind außerdem Grader, die mit Schneeräumschild ausgerüstet sind.
Der Teil wiederholt nicht die Anforderungen der Norm DIN EN 474-1, aber ergänzt oder ersetzt diese für den Einsatz von Gradern.
Beschrieben werden die geeigneten technischen Maßnahmen, die erforderlich sind, die Risiken, die aufgrund signifikanter Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die während der Inbetriebnahme, des Betriebs, der Instandhaltung von Gradern eintreten können, zu beseitigen oder zu mindern.
DIN EN 474-12:
In der Norm werden alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse behandelt, die auf Seilbagger entsprechend EN ISO 6165:2006 zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß verwendet werden. Die nach vernünftigem Ermessen für den Hersteller vorhersehbare Nutzung der Maschine außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist ebenfalls berücksichtigt.
Die Norm gilt auch für Seilbagger und ihre Unter- und Oberwagen, wenn diese in Verbindung mit anderen Arbeitsausrüstungen und Einrichtungen wie Bohr-, Ramm- und Ziehausrüstungen und Fahrwerken (z. B. Schienenfahrwerk, Schreitwerk, Ponton, Schiff) oder mit stationärem Unterbau betrieben werden sollen. Die speziellen Gefährdungen, die sich aus diesen zusätzlichen Ausrüstungen und Einrichtungen ergeben, werden nicht behandelt.
Dieser Teil beschreibt die geeigneten technischen Maßnahmen, um die Risiken zu mindern oder zu beseitigen, die aufgrund signifikanter Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die während der Inbetriebnahme, des Betriebes, der Instandhaltung von Seilbaggern eintreten können.
DIN EN 474-12 wiederholt nicht die Anforderungen der Norm DIN EN 474-1, sondern ergänzt oder ersetzt diese für den Einsatz von Seilbaggern.
Die Normen beinhalten die Deutschen Fassungen der vom CEN/TC 151 "Bau- und Baustoffmaschinen - Sicherheit" des Europäischen Komitees für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 474:2006.
Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Fachbereich Bau- und Baustoffmaschinen des NAM wahrgenommen.
Vertreter der Hersteller und Anwender von Erdbaumaschinen sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 474-8:1998-05 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 474-8:2010-05 .
Gegenüber DIN EN 474-8:1998-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) inhaltliche Überarbeitung; b) Aktualisierung von Referenznormen; c) Überführung von allgemeingültigen Anforderungen in Teil 1 der Normenreihe EN 474.