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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (sogenannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm legt allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen für Erdbaumaschinen - fest, die in EN ISO 6165:2006 beschrieben sind, ausgenommen hiervon sind Walzen und Horizontalbohrmaschinen. Walzen werden in der EN 500 behandelt. Horizontalbohrmaschinen werden in der EN 791 behandelt. Diese Europäische Norm gilt auch für artverwandte Maschinen, die vorrangig für die Verwendung mit Arbeitseinrichtungen zum Lösen, Aufnehmen, Bewegen, Transportieren, Verteilen und Planieren von Erdreich und Gestein vorgesehen sind. Diese Europäische Norm beschreibt gemeinsame Sicherheitsanforderungen für Erdbaumaschinen und ist dazu vorgesehen, zusammen mit einem der Teile von EN 474, Teil 2 bis Teil 12, angewendet zu werden. Diese maschinenspezifischen Teile (EN 474-2 bis EN 474-12) wiederholen nicht die Anforderungen der EN 474-1:2006/A3:2013, sondern ergänzen beziehungsweise ersetzen Anforderungen für die jeweilige Maschinenart. Die Anforderungen, die in diesem Teil der Normenreihe beschrieben sind, treffen auf zwei oder mehr Arten von Erdbaumaschinen zu. Dieser Teil enthält spezifische Anforderungen für Abrissmaschinen. Die spezifischen Anforderungen von EN 474, Teil 2 bis Teil 12, haben Vorrang vor den entsprechenden Anforderungen in der EN 474-1:2006/A3:2013. Für Mehrzweckmaschinen sind die Teile der Normenreihe anzuwenden, die die spezifischen Funktionen und Einsatzarten behandeln. Für einen Kompaktlader, der zum Beispiel auch als Grabenfräse eingesetzt wird, sind die zutreffenden Anforderungen von EN 474-1, EN 474-3 und EN 474-10 zu berücksichtigen. Dieses Dokument enthält auch allgemeine Anforderungen für Arbeitsausrüstungen, die dazu bestimmt sind, in Verbindung mit den im Anwendungsbereich beschriebenen Erdbaumaschinen eingesetzt zu werden. Elektrische Gefährdungen, die durch den Hauptstromkreis und den Antrieb hervorgerufen werden, werden, außer in Teil 12, in dieser Europäischen Norm nicht behandelt, wenn die Primär-Energiequelle Elektrizität ist. Diese Europäische Norm behandelt nicht das Ziehen von Anhängern. Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Erdbaumaschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß verwendet werden. Die nach vernünftigem Ermessen für den Hersteller vorhersehbare Nutzung der Maschine außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist ebenfalls berücksichtigt. Die entsprechenden Maßnahmen, um die Risiken, die von den signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignissen während der Inbetriebnahme, des Betriebs und der Instandhaltung der Erdbaumaschine ausgehen, zu verhindern oder zu minimieren, sind in dieser Europäischen Norm beschrieben. Diese Europäische Norm gilt nicht für Erdbaumaschinen, die vor Veröffentlichung der Norm durch CEN hergestellt wurden. Diese Änderung beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 151 "Bau- und Baustoffmaschinen - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten Änderung A4:2013 zur EN 474-1:2006. - Für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr gelten die nationalen Vorschriften, bis harmonisierte Anforderungen verfügbar sind. (Eine CEN-Norm befindet sich in Bearbeitung.)
Dieses Dokument ersetzt DIN CEN/TS 13778:2004-12 , DIN EN 474-1:2013-09 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 474-1:2023-02 , DIN EN 474-1:2018-08 , DIN EN 474-1:2020-03 .
Dieser Artikel wurde berichtigt durch: DIN EN 474-1 Berichtigung 1:2016-11 .
Gegenüber DIN EN 474-1:2013-09 und DIN CEN/TS 13778:2004-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) in Abschnitt 1 "Anwendungsbereich" wurden Abrissmaschinen ergänzt; b) Abschnitt 2 "Normative Verweisungen" wurde aktualisiert; c) in Abschnitt 3 "Begriffe" wurden Begriffe ergänzt; d) Abschnitt 5.5.1 "Allgemeines" wurde aktualisiert; e) Abschnitt 5.24 "Abrissmaschinen" wurde ergänzt; f) Abschnitt 7.2.1 "Informationen zu Lärmemissionen" wurde aktualisiert; g) Anhang G (normativ) "Abrissmaschine" wurde ergänzt; h) "Literaturhinweise" wurden aktualisiert.