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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Europäische Norm EN 469 wurde in der CEN/TC 162/WG 2 "Widerstand gegen Hitze und Feuer von Schutzkleidung" (Sekretariat: NEN, Niederlande) erstellt. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 075-05-02 AA "Schutzkleidung gegen Hitze und Feuer". Bereits nach Veröffentlichung der Vorgängernorm im Jahr 1995 wurde Diskussionsbedarf festgestellt, und im Jahr 1998 wurde formal dann auch die Überarbeitung der Norm vom CEN/TC 162 "Schutzkleidung einschließlich Hand- und Armschutz und Rettungswesten" beschlossen. Die CEN/TC 162/WG 2 hat in Jahren intensiver Beratung und Veröffentlichung von insgesamt drei Norm-Entwürfen eine Einigung über den technischen Inhalt der Norm erzielen können. Das CEN/TC 162 hatte dann Anfang 2005 den Schlussentwurf freigegeben, der schließlich im Juni 2005 von den CEN-Mitgliedsländern als Europäische Norm angenommen wurde. Mit der Ausgabe 2006-03 wurde jetzt die Neuausgabe von DIN EN 469 veröffentlicht.
Anwendungsbereich
Die Norm DIN EN 469 enthält wie bisher die Mindestanforderungen für Schutzkleidung, die bei der Brandbekämpfung und damit zusammenhängenden Tätigkeiten, wie z. B. Rettungsarbeiten oder unterstützende Tätigkeiten bei Katastrophen, getragen werden soll.
In dieser Norm sind die allgemeine Ausführung der Kleidung, die grundlegenden Leistungsstufen der verwendeten Materialien sowie die bei der Bestimmung dieser Leistungsstufen anzuwendenden Prüfverfahren enthalten. Die erforderlichen Leistungsstufen können durch Verwendung eines oder mehrerer Kleidungsstücke erreicht werden. Die Norm berücksichtigt Situationen mit Chemikalienspritzern oder brennbaren Flüssigkeiten; spezielle Kleidung für den Gebrauch in sehr gefährlichen Situationen fällt nicht in ihren Anwendungsbereich. Auch der Schutz von Kopf, Händen und Füßen oder vor anderen Gefährdungen, z. B. chemische, biologische, elektrische und Strahlungsgefährdungen, wird nicht in dieser Norm behandelt.
Die Neuausgabe der Norm DIN EN 469 enthält eine Reihe wesentlicher Änderungen gegenüber der Vorgängernorm, die u. a. die im Folgenden aufgeführten Punkte betreffen:
Einführung von Leistungsstufen
Zweck der Norm DIN EN 469 ist die Festlegung grundlegender Mindest-Leistungsanforderungen für Schutzkleidung für Angehörige der Feuerwehr bei der Brandbekämpfung. In der Norm sind für die Leistungsanforderungen hinsichtlich Hitzeschutz und Materialfestigkeit nach Hitzeexposition erstmals zwei Leistungsstufen angegeben: Stufe 1 ist die niedrigere, Stufe 2 die höhere Stufe. Damit soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die Schutzkleidung nach dieser Norm allgemein von Feuerwehreinsatzkräften getragen wird und nicht nur im Innenangriff bei der Brandbekämpfung. Dies entspricht im Grundsatz der Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für universelle Feuerwehrschutzkleidung" (HuPF), nach der man die Wahl hat zwischen einer Überhose, die der bisherigen Norm DIN EN 469 entspricht, und einer solchen, die einen niedrigeren Schutzgrad aufweist. Durch die Möglichkeit, eine Bekleidung zusammenzustellen, bei der die einzelnen Teile, d. h. Jacke und Hose, unterschiedliche Leistungsstufen haben, wurde der Forderung europäischer Feuerwehrleute Rechnung getragen, eine dem Einsatz und der Einsatztaktik angepasste Bekleidung aus einzeln wählbaren Kleidungsteilen zur Verfügung zu haben.
Die Leistungsstufe für den persönlichen Schutz sollte nach dem Ergebnis einer Gefährdungsanalyse gewählt werden. Anhang G dieser Norm führt viele Gefährdungen auf, mit denen sich Angehörige der Feuerwehr konfrontiert sehen können, und legt Leitlinien für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse fest. Während eines Einsatzes können allerdings auch andere Gefährdungen als die, gegen die eine Kleidung nach dieser Norm schützen soll, angetroffen werden: z. B. chemische, biologische, elektrische und Strahlungsgefährdungen. Wenn bei der Gefährdungsanalyse festgestellt wird, dass eine Exposition gegenüber solchen Gefährdungen wahrscheinlich ist, kann ein Schutz durch eine geeignetere Persönliche Schutzausrüstung erforderlich sein, an Stelle von oder zusätzlich zu der in dieser Norm behandelten Schutzkleidung.
Leistungsstufen bei der Feuchtigkeitssperre und dem Wasserdampfwiderstand
Es werden erstmals für jede der zwei Eigenschaften (Feuchtigkeitssperre und Wasserdampfwiderstand) zwei Leistungsstufen festgelegt.
Ergonomische Anforderungen
Einige Anforderungen in dieser Norm haben Auswirkungen auf die Ergonomie. Ein informativer Anhang zu ergonomischen Merkmalen ist als Leitfaden angegeben. Die festgelegten Laborprüfungen, die zur Bestimmung der Übereinstimmung mit den Leistungsanforderungen dieser Norm durchgeführt werden, stellen kein direktes Abbild der Situationen dar, denen Feuerwehrangehörige bei der Brandbekämpfung ausgesetzt sein können. Die Ergebnisse dieser Prüfungen dienen der Orientierung und lassen Vergleiche zwischen verschiedenen Bekleidungen zu.
Ein Leitfaden zu physiologischen Gefährdungen (Gefährdungen durch Wärmestau) wurde noch nicht in die Norm aufgenommen, weil geeignete Prüfungen für diese Anforderungen international noch nicht als allgemein gültig bestätigt wurden. Internationale Arbeitsgruppen arbeiten derzeit an weiteren Anforderungen für ergonomische Aspekte von Schutzkleidung.
Anforderung an die vollständige Bekleidung
Die Norm DIN EN 469 lässt wie bereits die Vorgängernorm auch die Möglichkeit zu, eine vollständige Bekleidungsprüfung durchzuführen, d. h. eine Prüfung, die nach Vereinbarung zwischen Hersteller und Kunde durchgeführt werden kann. Die Anforderung hinsichtlich dieser Prüfung beträgt 8 s bei 84 kW/qm, was im Vergleich zur Vorgängernorm eine Verschärfung der Prüfbedingung bedeutet. Bei dieser Prüfung handelt es sich um den so genannten Thermoman-Test, der von speziellen Prüflabors durchgeführt wird. Die Einzelheiten dieser Prüfung sind in Anhang E der Norm beschrieben. Die Prüfung ist sehr ähnlich gegenüber der in DIN EN ISO 13506 (zurzeit Norm-Entwurf) festgelegten Prüfung. Allerdings gibt es hinsichtlich der Prüfpuppenmaße und der Standardkleidungsmaße signifikante Unterschiede zwischen den beiden Prüfvorschriften, die voraussichtlich zu unterschiedlichen Prüfergebnissen führen werden.
Kennzeichnung
Der Kennzeichnung der Schutzkleidung entsprechend der Neuausgabe von DIN EN 469 muss besondere Beachtung geschenkt werden, weil jetzt neben der Kennzeichnung nach der DIN EN 340 und dem Feuerwehr-Piktogramm auch für jede Produkteigenschaft die erreichte Leistungsstufe separat auf dem Produkt gekennzeichnet werden muss.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 469:1996-01 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 469:2007-02 , DIN EN 469:2020-12 .
Gegenüber DIN EN 469:1996-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Leistungsstufen eingeführt; b) Größenbestimmung nach EN 340 eingeführt; c) Anforderungen an Wasserdichtigkeit und Wasserdampfdurchlässigkeit aufgenommen; d) Anforderungen an Eindringsperre gegen Wasser aufgenommen; e) Festlegungen hinsichtlich der begrenzten Flammenausbreitung überarbeitet; f) zusätzliche Festlegungen hinsichtlich des Wärmedurchgangs aufgenommen; g) Festlegungen zur Reißfestigkeit der Hauptnähte aufgenommen; h) Festlegungen zur Durchdringung von Wasser und flüssigen Chemikalien überarbeitet; i) Prüfung des gesamten Kleidungsstückes (ohne pass/fail Kriterien) verpflichtend gefordert; j) Anforderung an Wahrnehmbarkeit ausführlich in normativem Anhang C behandelt; k) Anforderungen an Kennzeichnung der Leistungsstufen der Schutzeigenschaften und Informationen des Herstellers ausführlicher beschrieben, insbesondere bezüglich der Anordnung der Prüfung des gesamten Kleidungsstücks; l) normativer Anhang A über Messunsicherheit aufgenommen; m) informativer Anhang B über die Ausführung der Kleidung aufgenommen; n) informativer Anhang D über die praktische Leistungsprüfung von ergonomischen Merkmalen der Schutzkleidung aufgenommen; o) informativer Anhang E über die Prüfung einer vollständigen Bekleidung an einer Prüfpuppe und Anhang C zur Vorhersage der Verbrennungen aufgenommen; p) informativer Anhang G mit Leitfaden für die Gefährdungsbeurteilung aufgenommen; q) informativer Anhang H zu Leitlinien zu elektrischen Gefährdungen aufgenommen; r) Anhang ZA (informativ) erweitert.