Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen und manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Diese Norm ist das Ergebnis der Überarbeitung in Bezug auf die abgeänderte aktive Implantaterichtlinie (AIMDD) und legt Anforderungen für aktive implantierbare medizinische Geräte als Grundlage für die Sicherheit von Patient und Bediener fest. Sie ist sowohl auf elektrisch betriebene als auch auf aus anderen Energiequellen (zum Beispiel durch Gasdruck oder Federkraft) angetriebene Geräte anwendbar und gilt auch für einige nicht-implantierbare Teile und Zubehör. Die Norm ist technisch identisch zur bereits veröffentlichten ISO 14708-1. Dadurch ist es für Hersteller in Zukunft einfacher, aktive implantierbare medizinische Geräte in Europa und in Amerika regulatorisch zu betrachten. Zuständig ist das DKE/GUK 812.5 "Aktiv betriebene Implantate" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 45502-1:1998-07; VDE 0750-10:1998-07 .
Gegenüber DIN EN 45502-1 (VDE 0750-10):1998-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung an die geänderte Richtlinie über aktive implantierbare medizinische Geräte (AIMD); b) Anpassung der normativen Referenzen an den "Stand der Technik"; c) Implementierung von Gebrauchstauglichkeitseigenschaften; d) Implementierung von Verweisungen auf die Informationssicherheit; e) Implementierung von Elementen nach EN 14971:2012; f) Verbesserung von Abschnitt 14 "Schutz vor unbeabsichtigten biologischen Wirkungen, verursacht durch aktive implantierbare medizinische Geräte"; g) Verbesserung von Abschnitt 20 "Schutz des aktiven implantierbaren medizinischen Geräts vor Beschädigung durch externe Defibrillatoren"; h) Verbesserung von Abschnitt 22 "Schutz des aktiven implantierbaren medizinischen Geräts vor Veränderungen, verursacht durch verschiedene medizinische Behandlungen, speziell für Geräte zur Diagnostik mittels Ultraschall".