Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Die Europäischen Normen wurden vom CEN/TC 104 "Beton und zugehörige Produkte" auf der Grundlage der Vorgängerausgaben EN 450-1:1994 und EN 450-2:1994 erstellt. Die europäische Arbeiten wurden auf nationaler Ebene vom NABau-AA 07.02.04 "Betonzusatzstoffe" fachlich begleitet.
DIN EN 450-1:
In der Norm sind Anforderungen an die chemischen und physikalischen Eigenschaften sowie Verfahren für die Güteüberwachung von siliciumreicher Flugasche festgelegt, die als Zusatzstoff Typ II für die Herstellung von Beton, einschließlich insbesondere auch von Ortbeton oder Betonfertigteilen für tragende Zwecke, nach DIN EN 206-1 verwendet wird.
DIN EN 450-1 stellt eine harmonisierte Produktnorm dar, die durch den beigefügten Anhang ZA eine CE-Kennzeichnung der betreffenden Produkte ermöglicht. Die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten in Deutschland kann erst nach der Veröffentlichung der Fundstelle dieser DIN-EN-Norm im Bundesanzeiger von dem dort genannten Termin an erfolgen.
DIN EN 450-2:
Die Norm enthält technische Regeln für die werkseigene Produktionskontrolle durch den Hersteller, einschließlich der internen Überwachungsprüfungen von Proben. Sie enthält darüber hinaus Regeln für Maßnahmen, die bei Nichtkonformität zu ergreifen sind, sowie das Verfahren für die Zertifizierung der Konformität und Anforderungen für die Auslieferungsstellen.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 450:1995-01 , DIN 18990 Berichtigung 1:2003-02 , DIN 18990:2002-09 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 450-1:2008-05 , DIN EN 450-1:2012-10 .
Gegenüber DIN EN 450:1995-01, DIN 18990:2002-09 und DIN 18990 Ber 1:2003-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aufteilung der Norm in die Teile DIN EN 450-1 und DIN EN 450-2, wobei Regelungen für die werkseigene Produktionskontrolle und für die Bewertung der Konformität in den Teil 2 ausgegliedert wurden; b) Grundsätzliche Anpassung an den Stand der Technik; c) zusätzliche Regelungen für Flugaschen mit Anteilen aus Mitverbrennungsstoffen aufgenommen; d) Anhang ZA für Regelungen zur Erteilung des CE-Zeichens hinzugefügt;