Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Diese Europäische Norm legt Anforderungen an und Prüfverfahren für Schutzhandschuhe gegen ionisierende Strahlung und radioaktive Kontamination fest. Die Norm gilt für Handschuhe, die die Hand und verschiedene Teile des Arms und der Schulter schützen. Sie gilt außerdem für Handschuhe, die in permanenten Umschließungen anzubringen sind. Diese Norm gilt auch für Übergangsärmel, die zwischen einem Handschuh und einer permanenten Umschließung eingesetzt werden. Die Anforderungen dieser Europäischen Norm gelten nicht für Schutzhandschuhe gegen Röntgenstrahlen. Die Norm behandelt insbesondere Aspekte der Qualität, des Gesundheits- und Arbeitsschutzes. Die Norm dient als Grundlage für das Inverkehrbringen von Schutzhandschuhen gegen ionisierende Strahlung und radioaktive Kontamination unter der Richtlinie 89/686/EWG für Persönliche Schutzausrüstung. Handschuhe, die dieser Norm entsprechen, werden in Bereichen eingesetzt, in denen eine Gefährdung durch ionisierende Strahlung und radioaktive Kontamination gegeben sein könnte, zum Beispiel bei der Handhabung von radioaktiven Materialien in Umschließungen.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 421:1994-06 .
Gegenüber DIN EN 421:1994-06 wurden folgende Änderungen aufgenommen: a) neue Begriffe und Definitionen wurden aufgenommen; b) die Struktur der Norm bezüglich Handschuhe/Handschuhe für Umschließungen wurde klarer gefasst; c) zusätzliche Anforderungen für Zubehör für Handschuhe für Umschließungen, Ärmel und an die Verbindung Handschuh - Ärmel sowie entsprechende Prüfverfahren wurden aufgenommen; d) die Wasserdampfdurchlässigkeit ist als wahlfreie Prüfung enthalten, Leistungsstufen sind nicht mehr festgelegt; e) das Prüfverfahren für die Bestimmung der äquivalenten Bleidicke und Homogenität der Verteilung wurde aktualisiert (neue Nachweisverfahren wurden aufgenommen); f) für die Dichtheitsprüfung wird als einziges Verfahren die Luft-Leck-Prüfung festgelegt; g) die Kennzeichnung wurde erweitert; h) Abschnitt über Informationen des Herstellers aufgenommen; i) informativer Anhang über Messunsicherheiten aufgenommen; j) Anhang ZA über den Zusammenhang mit der EG-Richtlinie 98/686/EWG aufgenommen.