Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
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Dieses Dokument ersetzt DIN EN 420:1994-06 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 420:2010-03 .
Gegenüber DIN EN 420:1994-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: - Elektriker-Handschuhe und medizinische Handschuhe sind nicht mehr aus dem Anwendungsbereich ausgeschlossen. - Definition von "Gefahr" und "Leistungsstufe" wurde geändert. - Anforderungen an Handschuhe mit Warnwirkung sind entfallen. - Anhebungsantrag zum pH Wert abgelehnt, Werte wurden nicht geändert. - Bestimmungsverfahren des pH Wertes wurde geändert. - Widerstand gegen Wasserdurchdringung wurde neu in die EN 420:2003 aufgenommen. - Anforderung an Wasserdampfdurchlässigkeit - sofern diese Anforderung durchführbar ist - wurde von Lederhandschuhen auf alle Handschuhe erweitert und von ehemals 2 mg/(cm2.h) auf jetzt 5 mg/(cm2.h) hochgesetzt; die Prüfung der Wasserdampfdurchlässigkeit soll jetzt entsprechend an allen Handschuhen durchgeführt werden, zuvor wurden nur Lederhandschuhe geprüft. - Die Wasserdampfaufnahmefähigkeit - sofern sie erforderlich ist - soll jetzt an allen Handschuhen geprüft werden. - Anforderung an Bestimmung des Cr (VI)-Gehalts präzisiert. Es wird gefordert, dass der Grenzwert unterhalb der Nachweisgrenze des Prüfverfahrens liegt. - Prüfverfahren zur Bestimmung des Cr (VI)-Gehalts geändert, ausführlicher festgelegt und in normativen Anhang gefasst. - Anforderung an Bestimmung des Proteingehalts für Naturkautschuk-Handschuhe wurde aufgenommen. - Anforderung an elektrostatische Eigenschaften wurde aufgenommen. - Klima der Vorbehandlung und der Prüfkammer für die Wasserdampfaufnahmefähigkeit wurde geändert. - Kennzeichnung 7.2: 7.2.1.1 e) und 7.2.1.4 sind neu aufgeführt, d.h. hier ist die Forderung nach Piktogrammen auf dem Handschuh neu aufgeführt. - Anhang C: Es ist ein neues Piktogramm aufgenommen worden: "Schutz gegen chemische Gefahren (entsprechend den Anforderungen nach 5.2.1 der EN 374-1:2003)". - Anhang ZA zum Zusammenhang der Norm mit der Richtlinie 89/686/EWG wurde aufgenommen.