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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an die Sicherheit von Personen und Eigentum fest, liefert eine Anleitung in Hinblick auf den Schutz der Umwelt und enthält Vorgehensweisen für Betrieb, Instandhaltung und Instandsetzung von Kälteanlagen und die Rückgewinnung von Kältemitteln. Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an die Sicherheit von Personen und Eigentum fest, liefert eine Anleitung in Hinblick auf den Schutz der Umwelt und enthält Vorgehensweisen für Betrieb, Instandhaltung und Instandsetzung von Kälteanlagen und die Rückgewinnung von Kältemitteln. Die in dieser Europäischen Norm verwendete Benennung "Kälteanlage" schließt Wärmepumpen mit ein. Dieser Teil 3 der Europäischen Norm gilt für den Aufstellungsort (Aufstellungsraum und Versorgungseinrichtungen). Sie legt die Anforderungen fest, die aufgrund der Kälteanlage und von deren Bauteilen für die Sicherheit vor Ort erforderlich sein können, die jedoch nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Kälteanlage und deren Bauteilen stehen. Diese Norm gilt für: a) stationäre und ortsveränderliche Kälteanlagen aller Größen, mit Ausnahme von Luftkonditioniersystemen in Kraftfahrzeugen, die von bestimmten Produktnormen wie z. B. ISO 13043 abgedeckt werden; b) indirekte Kühl- oder Heizsysteme; c) den Aufstellungsort dieser Kälteanlagen; d) nach der Annahme dieser Norm ersetzte Teile und hinzugefügte Bauteile, sofern sie nicht in Funktion und Leistung identisch sind. Dieses Dokument (EN 378-3:2016) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 182 "Kälteanlagen, sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen" (Sekretariat: DIN, Deutschland) ausgearbeitet. Für die deutsche Mitarbeit ist der Arbeitsausschuss NA 044-00-01 AA "Sicherheit und Umweltschutz" im Normenausschuss Kältetechnik (FNKä) verantwortlich.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 378-3:2012-08 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 378-3:2020-12 .
Gegenüber DIN EN 378-3:2012-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Harmonisierung mit ISO 5149:2014 und ISO 817:2014 so weit wie möglich; b) Änderung des Begriffs "besonderer Maschinenraum" in "separaten Kältemaschinenraum"; c) Berücksichtigung der Anforderungen an Kältemittel der Klasse 2L; d) Einbindung von Abschnitt 6 "Zusätzliche Maßnahmen" zur Ergänzung von EN 378-1:2016, C.3; e) Änderungen der Anforderungen an Sprinkleranlagen.