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Norm [AKTUELL]
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DIN EN 353-1+A1 legt Anforderungen, Prüfverfahren, Kennzeichnung, Informationen des Herstellers und Verpackung für mitlaufende Auffanggeräte einschließlich fester Führung (Steigschutzeinrichtungen) fest. Diese feste Führung ist in der Regel an Leitern oder Sprossen, die an geeigneten baulichen Einrichtungen angemessen angebracht sind, befestigt oder in diesen eingebaut. Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich fester Führung, die DIN EN 353-1+A1 entsprechen, sind Bestandteile eines der Auffangsysteme nach DIN EN 363. Sie sind Bestandteil eines Teilsystems, die in Kombination mit einem Auffanggurt nach DIN EN 361 einschließlich einer vorderen Öse, die sich in passender Lage zum Auffanggerät befindet, eines der Auffangsysteme nach DIN EN 363 bilden. Andere Arten von Auffanggeräten sind in DIN EN 353-2 und in DIN EN 360 festgelegt. DIN EN 353-1+A1 gilt für feste Führungen, die zur Installation in vertikaler Anordnung und/oder zur Installation in Kombination einer Vorwärts- und/oder Seitwärtsneigung von bis zu +15° zur absoluten Vertikalen vorgesehen sind. Anwendungen für mehrere Benutzer, das heißt feste Führungen, die so ausgelegt sind, dass sie gleichzeitig durch mehrere Personen verwendet werden können, werden in diesem Dokument nicht behandelt. Die Änderung zu DIN EN 353-1 sieht ein überarbeitetes Bild zur Prüfung der dynamischen Leistung sowie eine Änderung der Funktionsprüfung nach Vorbehandlung mit Kälte vor.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 353-1:2014-12 .
Gegenüber DIN EN 353-1:2014-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) in 4.3.3.6, 1. Absatz, Korrektur der maximalen Nennlast in minimale Nennlast; b) in 5.1.3 Korrektur der unteren Gewichtsangabe von 65 kg in 60 kg; c) Änderung von Bild 8 in 5.3.2.8; d) Änderung der Funktionsprüfung nach Vorbehandlung mit Kälte durch Streichen der Nassvorbehandlung in 5.3.3.2; e) Vereinfachung der Beschreibung zur Ermittlung des Ergebnisses der Funktionsprüfung nach Vorbehadlung mit Kälte in 5.3.3.4; f) Korrektur in 7.3 j) durch Streichung eines doppelt aufgeführten Halbsatzes.