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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Durch die Novellierung der EG-Maschinenrichtlinie wurde eine Überprüfung der bisher gültigen Norm EN 349:1993 im Hinblick auf die grundlegenden Anforderungen der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erforderlich. Die vorliegende Neuausgabe ergänzt die Vorgängernorm um eine europäische Änderung A1, durch die der Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG (gültig bis 28. Dezember 2009) sowie mit Wirkung vom 29. Dezember 2009 der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG aufzeigt wird. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften kann der Hersteller bei der Anwendung dieser Norm davon ausgehen, dass er die behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung).
Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung dieser von der AHG "Neue Maschinenrichtlinie" des CEN/TC 114 "Sicherheit von Maschinen und Geräten" (Sekretariat: DIN) in Bezug auf die erforderliche Änderung vorbereiteten Neuausgabe wurden vom Gemeinschaftsarbeitsausschuss "Schutzeinrichtungen, Sicherheitsmaßnahmen und Verriegelungen" (NA 095-01-04 GA) des NASG wahrgenommen.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 349:1993-06 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 13854:2020-01 .
Dieser Artikel wurde berichtigt durch: DIN EN 349 Berichtigung 1:2009-01 .
Gegenüber DIN EN 349:1993-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aufnahme eines informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG; b) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.