Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Diese Europäische Norm gilt für Kessel von Zentralheizungen (Heizkessel) mit Gebläsebrennern bis zu einer Nennwärmeleistung von 1 000 kW, die nach der Bedienungsanleitung des Kessels entweder mit Unterdruck (Naturzugkessel) oder mit Überdruck (Überdruckkessel) im Brennraum betrieben werden. Diese Europäische Norm legt die notwendigen Begriffe sowie die Anforderungen an Werkstoffe, Prüfungen und Kennzeichnungen für Heizkessel fest. Für Heizkessel, die in offenen Heizungsanlagen betrieben werden können, gilt EN 303-4. Die Anforderungen dieser Norm gelten für Heizkessel, die auf einem zugelassenen Prüfstand geprüft werden. Heizkessel in Übereinstimmung mit dieser Norm sind für die Beheizung von zentralen Heizungsanlagen bestimmt, deren Wärmeträger Wasser mit einer maximal zulässigen Betriebstemperatur von 100 °C ist. Der maximal zulässige Betriebsdruck ist 8 bar. Diese Norm gilt nur für die Bauelemente von Heizkesseln und Wassererwärmern (Speicher oder Durchlaufwassererwärmer), die den Betriebsbedingungen des Heizkessels zwangsläufig unterworfen sind (Heizungsteil). Die Norm gilt nicht für Gasheizkessel mit atmosphärischen Brennern, Heizkessel für feste Brennstoffe und Heizkessel mit Ölverdampfungsbrennern. Für diese Kessel sind andere Anforderungen zu erfüllen. Dieses Dokument (EN 303-1:2017) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 57 "Zentralheizungskessel" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 041-01-62 AA "Zentralheizungskessel (SpA CEN/TC 57)" im DIN-Normenausschuss Heiz und Raumlufttechnik sowie deren Sicherheit (NHRS).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 303-1:2003-12 .
Gegenüber DIN EN 301-1:2003-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Konstruktionsanforderungen wurden aus EN 15034 übernommen; b) die Terminologie wurde aus EU-Verordnungen 811/2013 und 813/2013 übernommen; c) das Dokument wurde technisch vollständig überarbeitet; d) das Dokument wurde redaktionell vollständig überarbeitet.