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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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In dieser Europäischen Norm ist ein Klassifizierungssystem für Polykondensationsklebstoffe auf Phenoplast- und Aminoplastbasis entsprechend deren Eignung zur Verwendung für tragende Holzbauteile unter vorgegebenen Klimabedingungen aufgestellt. Die Leistungsanforderungen an derartige Klebstoffe, die ausschließlich zur werksmäßigen Herstellung oder Herstellung unter werksähnlichen Bedingungen von tragenden Holzbauteilen dienen, sind festgelegt. Die Leistungsanforderungen dieser Norm gelten lediglich für den Klebstoff, nicht für das Holzbauteil. Diese Norm behandelt weder das Leistungsverhalten von Klebstoffen für die Vor-Ort-Verklebung (ausgenommen bei werksähnlichen Bedingungen) noch die Produktion von Holzwerkstoffen, ausgenommen Massivholzplatten. Die Norm gilt nicht für modifiziertes und vergütetes Holz mit beträchtlich verringerten Quellungs- und Schwindungseigenschaften, wie zum Beispiel acetyliertes Holz, wärmebehandeltes Holz und mit Kunstharz imprägniertes Holz. Diese Norm ist im Wesentlichen für die Anwendung durch die Hersteller der Klebstoffe und zur Beurteilung oder Überprüfung der Qualität der Klebstoffe bei verklebten Holzbauteilen vorgesehen. Die Anforderungen gelten für die Typprüfung von Klebstoffen. Aktivitäten hinsichtlich der Produktionskontrolle gehören nicht zum Anwendungsbereich der Norm. Klebstoffe, die die Anforderungen dieser Norm erfüllen, sind für die Verwendung an tragenden Bauteilen geeignet, vorausgesetzt, dass der Verklebungsvorgang nach einer entsprechenden Produktnorm vorgenommen wurde. Gegenüber DIN EN 301:2006-09 wurden Unterklassen für Klebstoffe für allgemeine Zwecke, für Keilzinkenverbindungen und für fugenfüllende Anwendungen aufgenommen außerdem sind weitere Einteilungen der Klebstoffe nach Temperaturbeständigkeit sowie nach der Anwendung von Harz und Härter in gemischter und getrennter Form vorgenommen worden. Die Anwendung von Typ-II-Klebstoffen wurde auf die Nutzungsklasse 1 beschränkt. Es wurden Festlegungen zu zusätzlichen Prüfungen bei kleinen Modifizierungen von zugelassenen Klebstoffen ergänzt und Anforderungen an die Zugscherfestigkeit für Klebfugendicken von 0,3 mm bis 2,0 mm festgelegt. Für die Delaminierungsprüfung bei bestimmten Laubhölzern wurden spezielle Festlegungen aufgenommen. Der pH-Wert zur Anwendung der Prüfung auf Faserschädigung wurde gesenkt und außerdem wurden zusätzliche Prüfungen zur statischen Belastung und für getrennte Anwendung von Harz und Härter bei Keilzinkenverbindungen aufgenommen. Für diese Norm ist das Gremium NA 042-04-05 AA "Spiegelausschuss zu CEN/TC 193/SC 1 Holzklebung" im DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 301:2006-09 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 301:2018-01 .
Gegenüber DIN EN 301:2006-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Unterklassen für Klebstoffe für allgemeine Zwecke, für Keilzinkenverbindungen und für fugenfüllende Anwendungen aufgenommen; b) weitere Einteilung der Klebstoffe nach Temperaturbeständigkeit sowie Anwendung von Klebstoff und Härter in gemischter und getrennter Form vorgenommen; c) Anwendung von Typ-II-Klebstoffen auf Nutzungsklasse 1 beschränkt; d) in 5.1 Festlegungen zu zusätzlichen Prüfungen bei kleinen Modifizierungen von zugelassenen Klebstoffen ergänzt; e) in 5.2 Anforderungen an die Zugscherfestigkeit für Klebschichtdicken von 0,3 mm bis 2,0 mm festgelegt; f) in 5.3 spezielle Festlegungen für die Delaminierungsprüfung bei bestimmten Laubhölzer aufgenommen; g) in 5.4 pH-Wert zur Anwendung der Prüfung auf Faserschädigung gesenkt; h) zusätzliche Prüfungen zur statischen Belastung als 5.6 und für getrennten Auftrag von Harz und Härter bei Keilzinkenverbindungen als 5.7 aufgenommen.