Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
Diese Norm ist Bestandteil des DVGW Regelwerks.
Diese Norm ist Bestandteil des DVGW Regelwerks.
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Die Norm EN 30-1-1:2021 legt die Eigenschaften der Bauweise und Leistung sowie Anforderungen an und Prüfverfahren für Sicherheit und Kennzeichnung von freistehenden und eingebauten Haushalt-Kochgeräten für gasförmige Brennstoffe fest. Dieses Dokument gilt für die folgenden Typen von Haushalt-Kochgeräten: freistehende Kochteile, eingebaute Kochteile, Kochteile mit Strahlungsgrilleinrichtung, Tischherde, freistehende Backöfen, Einbaubacköfen, freistehende oder eingebaute Strahlungsgrilleinrichtungen, Kontaktgrilleinrichtungen, freistehende Herde und Einbauherde. Für diese Norm ist das Gremium NA 040-02-03 AA "Haushalt-Gaskochgeräte - Deutscher Spiegelausschuss CEN/TC 49 Gaskochgeräte" bei DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 30-1-1:2013-06 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 30-1-1:2024-07 .
Gegenüber DIN EN 30-1-1:2013-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Angleichung mit der Verordnung 2016/426/EU im gesamten Text; b) Verweisung auf die verschiedenen Arten von Gasen erfolgt nun unter Bezugnahme ausdrücklich auf die EN 437:2021 und nicht durch die Einführung ihrer Anforderungen in diesem Dokument (verschiedene Abschnitte und Anhang A); c) Verweisung auf spezifische Anforderungen an Mehrfachstellgeräte wird nun unter Bezugnahme ausdrücklich auf die EN 126:2012 (5.2.14) gegeben; d) zusätzliche Anforderungen an die Geräte, die es dem Benutzer ermöglichen, den verzögerten Beginn und das Ende eines Garvorgangs zu programmieren (5.2.13); e) die Anforderungen an die Berechnung des Backofenvolumens wurde durch eine Verweisung auf EN 15181:2017+A1:2020 ersetzt; f) die Anforderungen an die Pilotflamme von 7.3.1.3.2 der EN 30-1-1:2008+A3:2013 wurde entfernt, da sie nicht mehr für Geräte verwendet werden; g) Hinzufügung von Anforderungen an die Genauigkeit der Instrumente (7.4); h) detailliertere Informationen über die zulässigen Anschlussarten für den Anschluss der Geräte (5.1.6 und A.7); i) Hinzufügung eines neuen Anhangs für Mehrfachringbrenner (Anhang G).