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Norm [AKTUELL]
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Die Europäische Norm EN 3-7 wurde als konsolidierte Neuausgabe veröffentlicht. Die Änderung A1:2007 wurde in die Norm DIN EN 3-7:2004-04 eingearbeitet, sodass für tragbare Feuerlöscher nun ergänzende Festlegungen zur Brandklasse F (Speiseöl- und Speisefettbrände) und zu polaren Lösemitteln vorliegen. Die Deutsche Fassung enthält einen zusätzlichen normativen Nationalen Anhang (Nationaler Anhang NA) für die Prüfung der in Deutschland noch zugelassenen Feuerlöscher für die Brandklasse D. Bis Mai 1997 enthielt die Vorgängernorm DIN EN 3-5 einen zusätzlichen Nationalen Anhang NA als Ergänzung zu EN 3-5, der das Prüfobjekt und das Piktogramm für die Brandklasse D festlegte. In der Folgeausgabe DIN EN 3-5:1997-06 (Deutsche Fassung EN 3-5:1996 + AC:1997) wurde dieser Nationale Anhang NA für das Prüfobjekt der Brandklasse D entfernt.
Weil sich in Deutschland die Notwendigkeit eines Prüfobjekts der Brandklasse D herausgestellt hat, wurde vom Fachbereichsausschuss NA 031-01 FBR des FNFW "Handbetätigte Geräte für die Brandbekämpfung" deren Wiederaufnahme in DIN EN 3-7 beschlossen. Im Anwendungsbereich (Abschnitt 1) der Norm wird u. a. darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, ein repräsentatives Prüfobjekt festzulegen und deshalb das Löschvermögen für ein Prüfobjekt der Brandklasse D Gegenstand von besonderen Falluntersuchungen sein muss. Dieser Tatsache wird mit der Aufnahme des Nationalen Anhangs NA Rechnung getragen. In Abschnitt 17 "Instandhaltung" wird auf nationale Regelungen verwiesen. Für die Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher gilt DIN 14406-4.
Die Mitarbeit des DIN beim CEN wird für den Bereich des CEN/TC 70 "Handbetätigte Geräte für die Brandbekämpfung" über den gleichnamigen Fachbereichsausschuss NA 031-01 FBR wahrgenommen.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 3-7:2004-04 , DIN V 14406-5:2000-10 .
Gegenüber DIN EN 3-7:2004-04 und DIN V 14406-5:2000-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) normativen nationalen Anhang (Nationaler Anhang NA) für die Prüfung der in Deutschland noch zugelassenen Feuerlöscher für die Brandklasse D aufgenommen; b) ergänzende Anforderungen und Prüfungen (Anhang L und Anhang M) zur Brandklasse F (Speiseöl- und Speisefettbrände), einschließlich Piktogramm, und zu polaren Lösemitteln aufgenommen; c) Gestaltung der Einfüllöffnung, mit Ausnahme von Kohlendioxid-Feuerlöschern, überarbeitet; d) Prüfung der Auslöseeinrichtung in Anhang D überarbeitet; e) in Anhang K die Maße der Aufnahme des zylindrischen Wellenendes bei der Nocke für die Verdichtungsmaschine freigestellt.