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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm legt die wesentlichen Anforderungen, Geltungsbereiche, Prüfbedingungen und Bewertungsanforderungen sowie die entsprechenden Prüfbescheinigungen von Schweißern für geschweißte Bauteile und Werkstücke aus Gusseisen fest. Sie stellt eine Reihe technischer Regeln für systematische Prüfungen der Handfertigkeit von Schweißern auf und ermöglicht so, dass diese Qualifizierungen unabhängig von der Art des Erzeugnisses, dem Ort und dem Prüfer/der Prüfstelle einheitlich akzeptiert werden. Die Prüfung der Handfertigkeit eines Schweißers muss nach den Festlegungen dieser Norm erfolgen, sofern nicht eine Prüfung auf einem höheren Niveau maßgebend ist. Die Anerkennung der Handfertigkeit eines Schweißers nach DIN EN 287-6 setzt praktische Erfahrungen und Kenntnisse im Hinblick auf den Schweißprozess, die Werkstoffe und die sicherheitstechnischen Anforderungen voraus (siehe Anhang C). Diese Norm ist anzuwenden, wenn von Seiten eines Kunden, einer Prüf- bzw. Überwachungsstelle oder einer anderen Organisation bestimmte Anforderungen zur Bedingung gemacht werden. Diese Norm legt die Schweißerprüfung für das Schmelzschweißen von Gusseisen fest. Die beschriebenen Schweißprozesse beinhalten die als Handschweißen oder teilmechanisches Schweißen bezeichneten Schmelzschweißprozesse.
Vollmechanische und automatische Schweißprozesse werden in dieser Norm nicht berücksichtigt, siehe EN 1418. Gusseisenwerkstoffe nach dieser Norm sind in 5.4 angegeben. Die Prüfbescheinigungen werden unter der Verantwortung der Prüfstelle ausgestellt.
Diese Europäische Norm wurde im CEN/TC 190 "Gießereiwesen", WG 13 "Schweißen von Gusswerkstoffen" in Zusammenarbeit mit CEN/TC 121/SC 2 "Qualifizierung von Personal für das Schweißen und verwandte Verfahren" erstellt. National ist der Arbeitsausschuss NA 036-00-05 AA "Schweißen von Gusswerkstoffen" im GINA zuständig.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 287-6:2018-07 .