Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Die Europäischen Normen wurden im CEN/TC 19 "Mineralölerzeugnisse, Schmierstoffe und verwandte Produkte" unter intensiver deutscher Mitarbeit ausgearbeitet. Für die deutsche Mitarbeit sind die Arbeitsausschüsse NMP 631 (DIN EN 589) und NMP 632 "Anforderungen an flüssige Kraftstoffe" (DIN EN 228 und DIN EN 590) im Fachausschuss Mineralöl- und Brennstoffnormung (FAM) des NMP verantwortlich.
DIN EN 228:
In der Norm sind die Anforderungen und Prüfverfahren für unverbleite Ottokraftstoffe festgelegt, die in den CEN-Mitgliedsstaaten gehandelt und ausgeliefert werden. Die Norm gilt für deren Verwendung in Ottomotoren, die für den Betrieb mit unverbleiten Ottokraftstoffen geeignet sind.
DIN EN 589:
Die Norm enthält die Anforderungen und Prüfverfahren für Flüssiggas für Kraftfahrzeuge (LPG, "Liquefied Petroleum Gas"), das in den Markt gebracht und an Endverbraucher abgegeben wird. Sie gilt für Flüssiggas zum Betrieb von Fahrzeugen, die für den Betrieb mit diesem Kraftstoff ausgerüstet sind.
DIN EN 590:
In der Norm sind Anforderungen und Prüfverfahren für Dieselkraftstoff festgelegt, der in den CEN-Mitgliedsstaaten gehandelt und ausgeliefert wird. Die Norm gilt für Dieselkraftstoff zur Verwendung in Kraftfahrzeugen mit Dieselmotoren, die für den Betrieb mit Dieselkraftstoff vorgesehen sind.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 228:2000-02 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 228:2008-11 .
Dieser Artikel wurde berichtigt durch: DIN EN 228 Berichtigung 1:2006-03 .
Gegenüber DIN EN 228:2000-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Diese Ausgabe unterstützt die frühzeitige, von der Europäischen Kommission erwartete Einführung weiter abgesenkter Schwefel- und Aromatengehalte. Die sich aus der Europäischen Kraftstoff-Direktive 98/70/EG [1] einschließlich Ergänzung 2003/17/EG [2] ergebenden Anforderungen wurden berücksichtigt. Dabei soll eine Kraftstoffsorte mit max. 10 mg/kg Schwefelgehalt ab 2005-01-01 in den EU-Ländern verfügbar sein, und es ist beabsichtigt, dass diese Kraftstoffsorte alle anderen Kraftstoffsorten mit höheren Schwefelgehalten ab 2009-01-01 ersetzt. b) Die Europäische Kraftstoff-Direktive 98/70/EG [1] einschließlich Ergänzung 2003/17/EG [2] nimmt Bezug auf die in EN 228 aufgeführten Prüfverfahren, und zwar mit der Maßgabe, dass für in EN 228 aufgeführte, überarbeitete Prüfverfahren nachgewiesen sein muss, dass sie mindestens die gleiche Richtigkeit und Präzision besitzen wie die Prüfverfahren, welche sie ersetzen. c) Es wurden einige neue oder überarbeitete Prüfverfahren aufgenommen. d) In den Tabellen 1, 2 und 3 wird ausdrücklich zwischen Anforderungen, die in der Europäischen Kraftstoff-Direktive 98/70/EG [1] einschließlich Ergänzung 2003/17/EG [2] aufgeführt sind, und anderen Anforderungen unterschieden. e) Ab 2005-01-01 wird unverbleiter Ottokraftstoff Normal in dem nationalen Anhang NB zu dieser Norm spezifiziert. Bis dahin gelten die Anforderungen nach Tabelle 2.