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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Die Bedeutung des Laseraugenschutzes rührt hauptsächlich davon her, dass das Auge sehr wichtig für den Menschen ist und gleichzeitig sehr empfindlich auf Laserstrahlung reagiert. Besonders empfindlich ist hier die Netzhaut. Was man an der Hand höchstens als Nadelstich spürt, kann dort katastrophale Folgen haben. Dass Normen für Laserschutz als besonders kompliziert und schwer verständlich gelten, liegt in der Natur der Sache: Die Wirkung der Laserstrahlung hängt nämlich von einer größeren Zahl von Parametern ab, darunter die Wellenlänge und Leistung bzw. Energie. Laser in den nicht sichtbaren Spektralbereichen UV und Infrarot erfordern hinsichtlich der Sicherheit andere Betrachtungsweisen als sichtbare Laserstrahlung. Durch Fokussieren können zudem mit einem an sich relativ schwachen Laserstrahl gefährliche Bestrahlungsstärken erzeugt werden. Umgekehrt kann die Strahlung von Hochleistungslasern bei großer Divergenz vergleichsweise harmlos sein. Beim Laseraugenschutz unterscheidet man Schutzbrillen nach EN 207, die die Laserstrahlung auf einen sehr niedrigen Pegel dämpfen, und Justierbrillen nach EN 208, die die Laserstrahlung auf einen Pegel dämpft, der als ungefährlich gilt, indem der Lidschlussreflex eine gefährlich lange Expositionsdauer verhindert. Justierbrillen sind deshalb nur in einem Teil des sichtbaren Spektralbereichs möglich, in dem der Lichtreiz zum Auslösen des Lidschlussreflexes ausreicht. Sie erleichtern jedoch Justierarbeiten an Lasern erheblich, weil man die Strahlung des Lasers aufgrund der geringeren Dämpfung gegenüber Schutzbrillen nach EN 207 noch erkennen kann. Beide Normen beruhen auf der Erkenntnis, dass nicht nur der Grad der Dämpfung wichtig ist, sondern auch die Standzeit; ein fundamentaler Unterschied zur entsprechenden amerikanischen ANSI-Norm. Die Normen EN 207 und EN 208 liegen jetzt in überarbeiteter Form vor. In die Überarbeitung sind erstmals Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen eingeflossen, die ausschließlich zum Zweck der Verbesserung dieser Normen durchgeführt wurden. Möglich war dies durch eine Finanzierung dreier Hersteller, die auch im Ausschuss NafUO und dem dort angesiedelten Arbeitskreis AK1 Laserschutz mitarbeiten.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 207:2002-12 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 207:2012-04 , DIN EN 207:2017-05 .
Gegenüber DIN EN 207:2002-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Korrekturfaktor N-1/4 für die Energiedichte in Tabelle 1 eingeführt: b) Abschnitt, der auswechselbare Filter zulässt, wenn der Tragkörper nicht zur Sicherheit der Laser beiträgt, hinzugefügt; c) Durchmesser des Laserstrahls für die Prüfung auf 1 mm festgelegt.