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Norm [AKTUELL]
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In dieser Europäischen Norm ist ein Verfahren zur Bestimmung der vorbeugenden Wirkung oder der Grenze der Wirksamkeit eines Holzschutzmittels gegen Befall durch Lyctus brunneus (Stephens) festgelegt, bei dem das Schutzmittel durch Volltränkung in das Holz gebracht wird. Das Verfahren ist anwendbar für: - nicht wasserlösliche chemische Erzeugnisse, die als insektizide Wirkstoffe untersucht werden; - organische Erzeugnisse im Anlieferungszustand oder in der Form, wie sie im Laboratorium aus Konzentraten hergestellt werden. Das Verfahren ist außerdem für wasserbasierte Schutzmittel anwendbar. Gegenüber DIN EN 20-2:1993-05 wird die Peptonherkunft nicht mehr festgelegt und unter bestimmten Umständen dürfen andere Holzarten statt Eiche für die Prüfung verwendet werden. Prüfungen mit Lösemittel zu Kontrollzwecken dürfen entfallen, wenn das Lösemittel Wasser ist. Die Prüfdauer wurde an die EN 20-1 angepasst und auf 20 Wochen verlängert. Für Bild B.1, Bild B.2 und Bild B.3 wurden neue Bilder verwendet. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 042-03-06 AA "Spiegelausschuss zu CEN/TC 38 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten" im DIN-Normenausschuss Holzwirtschaft und Möbel (NHM).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 20-2:1993-05 .
Gegenüber DIN EN 20-2:1993-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Peptonherkunft ist nicht mehr festgelegt (5.2.6); b) für die Prüfung dürfen unter bestimmten Umständen andere Holzarten statt Eiche verwendet werden (7.1); c) Prüfungen mit Lösemittel zu Kontrollzwecken dürfen entfallen, wenn das Lösemittel Wasser ist (7.5); d) die Prüfdauer wurde an die EN 20-1 angepasst und auf 20 Wochen verlängert (8.6); e) für Bild B.1, Bild B.2 und Bild B.3 wurden neue Bilder verwendet.