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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Europäische Norm legt die Zusammensetzung, die mechanischen Eigenschaften und andere wichtige Werkstoffeigenschaften für Kupfer und Kupferlegierungen fest. Der Ablauf der Probenentnahme und die Prüfverfahren zur Feststellung der Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser Norm sind ebenfalls festgelegt. Dieser Europäische Norm ist anwendbar für: a) Blockmetalle aus Kupferlegierungen, die für eine spätere Verarbeitung (zum Beispiel zu Gussstücken) umzuschmelzen sind und b) Gussstücke aus Kupfer und Kupferlegierungen, die für den Gebrauch ohne nachfolgende Bearbeitung, ausgenommen der mechanischen Bearbeitung, bestimmt sind. Eine empfohlene Verfahrensweise für die Bestellung und Lieferung von Gussstücken ist in Anhang A enthalten. Wahlfreie ergänzende Prüfverfahren für Blockmetalle und Gussstücke sind in Anhang B enthalten. Blockmetalle sind nicht geeignet für Druckgeräteanwendungen.
Dieses Dokument (EN 1982:2017) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 133 "Kupfer und Kupferlegierungen" (Sekretariat: Deutschland) des Europäischen Komitees für Normung (CEN) erarbeitet. Für die deutsche Mitarbeit ist der Arbeitsausschuss NA 036-00-08 AA "Kupfergusslegierungen" des DIN-Normenausschusses Gießereiwesen (GINA) verantwortlich.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1982:2008-08 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 1982:2024-12 .
Gegenüber DIN EN 1982:2008-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) mit Bezug auf Druckgeräteanwendungen Einführung einer eindeutigen Unterscheidung zwischen Blockmetallen und Gussstücken in der gesamten Norm; b) Ergänzung von Angaben zur Druckgeräteanwendung in der Einleitung und im Anwendungsbereich; c) zusätzliche Informationen zu Werkstoffen, die für Produkte verwendet werden können, die in Kontakt mit Trinkwasser stehen, in den Tabellen F.1, F.4, G.4, G.8, G.9, H.2, K.2, P.1 und P.2 aufgenommen; d) Werkstofftabellen mit Angaben zu den chemischen Zusammensetzungen und den mechanischen Eigenschaften der Werkstoffe wurden aus Abschnitt 6 in die Anhänge C bis P verschoben und neu angeordnet; e) Ergänzung der folgenden 16 neuen Werkstoffe: CB773S und CC773S (neue Tabelle F.4), CB757S und CC757S (neue Tabelle G.8), CB768S und CC768S (neue Tabelle H.2), CB770S und CC7700S (neue Tabelle G.4), CB771S und CC771S (neue Tabelle F.1), CB772S und CC772S (neue Tabelle G.9) CB245E und CC245E (neue Tabelle P.1) sowie CB246E und CC246E (neue Tabelle P.2); f) Ergänzung der Begriffe "Blockmetall" und "Gussstück" in Abschnitt 3; g) Listeneintrag o) in Abschnitt 5 "Bestellangaben" wurde gestrichen und die nachfolgenden Listeneinträge wurden neu nummeriert; h) in Abschnitt 6.1 "Zusammensetzung" erfolgt mit Bezug auf Druckgeräteanwendungen eine eindeutige Unterscheidung zwischen Blockmetallen und Gusstücken; i) für Blockmetalle und Gusstücke wurde mit Bezug auf Druckgeräteanwendungen eine Unterteilung in 6.2.1 "Blockmetalle" und 6.2.2 "Gusstücke" vorgenommen; j) die Abschnitte 5 i), 6.1, 6.4, 6.5 und 8.2.3 wurden überarbeitet; k) Aufnahme eines Hinweises darauf, dass die mechanischen Eigenschaften für das Gießverfahren "Druckguss - GP" obligatorisch sind; l) Tabelle ZA.1 wurde geändert; m) B.5 wurde gestrichen; n) verschiedene redaktionelle Änderungen.