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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der ATEX-Richtlinie 94/9/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Spritz- und Sprühgeräte für Beschichtungsstoffe, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (sogenannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse handgeführter und automatischer Spritz- und Sprühgeräte zum Auftragen von Beschichtungsstoffen auf Werkstücken. Der Begriff "Maschine" wird in dieser Norm äquivalent zu den Begriffen "Spritz- und Sprühgeräte" und "Auftragseinrichtung" verwendet. Zusammen mit dieser Norm, geben EN 50050, EN 50059, EN 50176, EN 50177 oder EN 50348 Anforderungen für elektrostatische Auftragseinrichtungen. Die spezifischen signifikanten Risiken in Zusammenhang mit der Verwendung dieser Maschine mit Lebensmitteln und pharmazeutischen Erzeugnissen werden in dieser Norm nicht behandelt. Diese Norm gilt ausschließlich für Maschinen, die bestimmungsgemäß verwendet werden. Die Norm berücksichtigt auch Gefährdungen, die unter Bedingungen entstehen, die vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbar sind. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 271 "Oberflächenbehandlungsgeräte - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 1953:2013. Gegenüber der DIN EN 1953:2010-09 sind grundlegende Änderungen vorgenommen worden. Die wesentlichen Änderungen in der neuen Fassung sind: a) Anwendungsbereich 1) Klarstellung, dass die spezifischen signifikanten Risiken in Zusammenhang mit der Verwendung von Spritz- und Sprühgeräten mit Lebensmitteln und pharmazeutischen Erzeugnissen in dieser Norm nicht behandelt werden. b) Abschnitt 2 1) Aktualisierung der normativen Verweisungen c) Abschnitt 5) Konkretisierung der Sicherheitsanforderungen gegen Gefährdung durch 1) mangelnde mechanische Festigkeit (5.2.2) 2) Herausspritzen von Flüssigkeit (5.2.3) 3) Herausschleudern von Gegenständen (5.2.4) 4) thermische Einflüsse (5.4) 5) Lärm (5.5) 6) Explosion (5.6) 7) Gefahrstoffe (5.7) 8) Fehlfunktion (5.9) d) Ergonomische Anforderungen (5.8) e) Abschnitt 7 1) Konkretisierung der Anforderungen an die Benutzerinformationen 2) Konkretisierung der Anforderungen an die Kennzeichnung f) Anpassung des informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG g) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der ATEX-Richtlinie 94/9/EG. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Fachbereich Allgemeine Lufttechnik des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Betreiber von Anlagen der Oberflächentechnik sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1953:2010-09 .
Gegenüber DIN EN 1953:2010-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anwendungsbereich 1) Klarstellung, dass die spezifischen signifikanten Risiken in Zusammenhang mit der Verwendung von Spritz- und Sprühgeräten mit Lebensmitteln und pharmazeutischen Erzeugnissen in dieser Norm nicht behandelt werden. b) Abschnitt 21) Aktualisierung der normativen Verweisungen c) Abschnitt 5, Konkretisierung der Sicherheitsanforderungen gegen Gefährdung durch 1) mangelnde mechanische Festigkeit (5.2.2) 2) Herausspritzen von Flüssigkeit (5.2.3) 3) Herausschleudern von Gegenständen (5.2.4) 4) thermische Einflüsse (5.4) 5) Lärm (5.5) 6) Explosion (5.6) 7) Gefahrstoffe (5.7) 8) Fehlfunktion (5.9) d) Ergonomische Anforderungen (5.8) e) Abschnitt 71) Konkretisierung der Anforderungen an die Benutzerinformationen 2) Konkretisierung der Anforderungen an die Kennzeichnung f) Anpassung des informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. g) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der ATEX Richtlinie 94/9/EG.