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Norm [AKTUELL]
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Diese Europäische Norm gilt für GSE bei der vom Hersteller vorgesehenen Verwendung in der Zivilluftfahrt und enthält Sicherheitsanforderungen in Bezug auf die Ausrüstung im Allgemeinen. Diese Europäische Norm spezifiziert die Technischen Anforderungen zur Minimierung der in Abschnitt 4 aufgeführten Gefahren, die bei der Inbetriebnahme, dem Betrieb und der Wartung von GSE bei bestimmungsgemäßer Verwendung auftreten können, einschließlich jeder vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung durch den Hersteller, wenn sie gemäß den vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten angegebenen Spezifikationen durchgeführt wird. Sie berücksichtigt auch einige Anforderungen, die von Behörden, Herstellern von Luftfahrzeugen und Bodenunterstützungsgeräten (GSE) sowie von Fluggesellschaften und Abfertigungsgesellschaften als wesentlich anerkannt werden. Dieses Dokument (EN 1915-1:2023) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 274 "Luftfahrt-Bodengeräte" erstellt, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige nationale Gremium ist NA 131-08-01 AA "Luftfracht und Bodengeräte" im DIN-Normenausschuss Luft- und Raumfahrt (NL).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1915-1:2013-05 .
Gegenüber DIN EN 1915-1:2013-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Einleitung wurde bezüglich neuer Begriffe, interessierter Parteien, Relevanz und anderem aktualisiert; b) der Anwendungsbereich wurde aktualisiert; c) Abschnitt 2, Normative Verweisungen, wurde aktualisiert; d) Abschnitt 3, Begriffe, wurde aktualisiert, indem 3.20 Bremswirkung hinzugefügt wurde; e) Abschnitt 5, Sicherheitsanforderungen und/oder Schutz-/Risikominderungsmaßnahmen, wurde überarbeitet, einschließlich der Folgenden; f) 5.4, Steuerungen und Befehlseinrichtungen, wurde vollständig überarbeitet, 5.4.6, Bewegungsrichtung, wurde hinzugefügt; g) 5.8, Bremsen für Fahrbewegungen oder gleichwertige Vorrichtungen, wurde mit der Ergänzung von 5.8.3, Komplexe Elektronikteile der GSE-Bremsanlage, bezüglich der Anforderungen der Bremsanlagen für GSE > 15 km/h und GSE ≤ 15 km/h aktualisiert; h) 5.12, akustische Warnsignale, wurde aktualisiert; i) 5.13, Standflächen und Laufstege auf GSE, wurde aktualisiert; j) 5.14, Zugangsmittel, wurde mit der Ergänzung neuer Anforderungen an Leitersysteme überarbeitet; k) Abschnitt 6, Nachweis der Sicherheitsanforderungen und/oder Schutz-/Risikominderungsmaßnahmen, wurde aktualisiert; l) Abschnitt 7, Benutzerinformation, wurde bezüglich des Teils Einleitung aktualisiert; m) Anhang A, Liste der signifikanten Gefährdungen, wurde aktualisiert; n) Anhang D, Auftritte, wurde aktualisiert und alle Unterabschnitte mit der Ausnahme des Unterabschnittes Auftritte, wurden gelöscht; o) die Literaturhinweise wurden aktualisiert; p) das Dokument wurde redaktionell überarbeitet.