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Norm [AKTUELL]
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Die vorliegende Europäische Norm gilt für Beiboote, Rettungsboote und Arbeitsboote. Beiboote sind Boote zum Transport-, Rettungs-, Bergungs- und Arbeitseinsatz und müssen laut § 10.04 Rheinschiffsuntersuchungsordnung beziehungsweise Artikel 10.04 Anhang II der Richtlinie 2006/87/EG auf Motorschiffen, Fahrgastschiffen, Schubbooten und schwimmenden Geräten mitgeführt werden. Die Norm legt sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen fest.
Diese Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 15 "Fahrzeuge der Binnenschifffahrt" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 132-07-01 AA "FA Binnenschifffahrt, Wasserfahrzeuge, Hafenanlagen (BWH) und NA 132-07 FB" der DIN-Normenstelle Schiffs- und Meerestechnik (NSMT).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1914:2009-04 .
Gegenüber DIN EN 1914:2009-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Boote der Feuerwehr und der Wasserrettung aus dem Anwendungsbereich ausgenommen; b) Anforderung an Griffleisten/Griffleinen in Abhängigkeit von der Freibordhöhe aufgenommen; c) Prüfbestimmungen zur Motorisierung wurden überarbeitet; d) Prüfung der Stabilität geändert; e) redaktionelle Änderungen vorgenommen.