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Norm [AKTUELL]
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Diese Europäische Norm legt das Standardreferenzverfahren zur Bestimmung der Konzentration gasförmiger Chloride in Emissionen aus stationären Quellen (zum Beispiel Müllverbrennungsanlagen) fest. Die Probennahmeeinrichtung zur Entnahme der Gasproben aus dem Abgas wird detailliert beschrieben und ihre erforderliche Leistungsfähigkeit wird über Mindestanforderungen definiert. Drei alternative Analysenverfahren sind zur Ermittlung des Chloridgehalts in den bei der Probennahme erhaltenen chloridhaltigen Absorptionslösungen zulässig: Ionenchromatographie, Photometrie und Potentiometrie. Das Verfahren kann als Standardreferenzverfahren angewendet werden, wenn die Messunsicherheit bei einem gegebenen Emissionsgrenzwert für einen speziellen Anlagentyp kleiner als 30 % ist. Die ermittelte Chloridkonzentration wird als HCl ausgewiesen. Das Verfahren wurde durch Feldversuche an Müllverbrennungsanlagen validiert. Es ist anwendbar für Abgase, in denen die Chloridkonzentration zwischen 1 mg/m3 und 5 000 mg/m3 liegt. Diese Norm ist relevant für Anlagenbetreiber, Messinstitute und Überwachungsbehörden.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1911-1:1998-07 , DIN EN 1911-2:1998-07 , DIN EN 1911-3:1998-07 .
Gegenüber DIN EN 1911-1:1998-07, DIN EN 1911-2:1998-07 und DIN EN 1911-3:1998-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Norm DIN EN 1911 ist jetzt ein einteiliges Dokument und ersetzt die dreiteilige Vorgängerversion zur Probenahme und Analyse von Emissionen aus stationären Quellen zur Bestimmung des Gehalts an gasförmigen Chloriden, angegeben als HCl. b) Die Anforderungen der DIN EN 15259 werden berücksichtigt (Abschnitt 5). c) Neben den Verfahren der nicht-isokinetischen Probenahme und der isokinetischen Probenahme im Nebenstrom wird ein Verfahren der isokinetischen Probenahme ohne Nebenstrom beschrieben (Abschnitt 5). d) Die Filtertemperatur war Gegenstand lang anhaltender Diskussionen und unterschiedlicher Meinungen, die letztendlich dazu geführt haben, keinen festen Wert festzulegen, sondern zu fordern, dass diese Temperatur mindestens 20 °C oberhalb des Taupunkts liegen muss (Abschnitt 5). e) Leistungskriterien und eine maximal zulässige Unsicherheit wurden festgelegt (Abschnitt 8). f) Ein Beispiel zur Berechnung der Messunsicherheit wird angegeben (Anhang C).