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DIN EN 1870-8:2010-05

Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Kreissägemaschinen - Teil 8: Einblattbesäum- und Leistenkreissägemaschinen mit kraftbetätigtem Sägeaggregat und Handbeschickung und/oder Handentnahme; Deutsche Fassung EN 1870-8:2001+A1:2009

Englischer Titel
Safety of woodworking machines - Circular sawing machines - Part 8: Single blade edging circular rip sawing machines with power driven saw unit and manual loading and/or unloading; German version EN 1870-8:2001+A1:2009
Ausgabedatum
2010-05
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
60

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Einführungsbeitrag

Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im EWR in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Die Anforderungen in diesem Dokument betreffen die Hersteller und ihre bevollmächtigten Repräsentanten von einspindeligen senkrechten Tischfräsmaschinen. Sie sind auch für Konstrukteure hilfreich. Die Bestimmungen dieser Europäischen Norm betreffen Konstrukteure, Hersteller, Händler und Importeure von Einblattbesäum- und Leistenkreissägemaschinen mit kraftbetätigtem Sägeaggregat und Handbeschickung und/oder Handentnahme. Diese Europäische Norm enthält auch Hinweise, die der Hersteller zur Information der Betreiber vorsehen muss. Gemeinsame Sicherheitsanforderungen für Werkzeuge sind in "EN 847-1:2005" enthalten. Dieses Dokument behandelt alle im Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Einblattbesäum- und Leistenkreissägemaschinen mit kraftbetätigtem Sägeaggregat und Handbeschickung und/oder Handabnahme zutreffen, die zum Schneiden von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz konstruiert sind. Diese Europäische Norm behandelt bei computergesteuerten (CNC) Maschinen nicht die im Zusammenhang mit der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) bestehenden Gefährdungen. Diese Europäische Norm gilt für Maschinen, bei denen das Werkstück fest liegt, die senkrechten und waagrechten Bewegungen des Sägeaggregates kraftbetrieben sind, und sofern die Maschine mit einer Werkstück-Spanneinrichtung ausgerüstet ist, das Werkstück während des Schnittes gespannt oder nicht gespannt sein kann. Diese Europäische Norm gilt nicht für Maschinen - bei denen während des Sägens das Werkstück zum Sägeblatt vorgeschoben wird; - die speziell für das Schneiden von Furnieren konstruiert sind; - die hinter der Schnittlinie mit einer Einrichtung ausgerüstet sind, die sich in einer Richtung parallel zur Schnittlinie bewegt, um dadurch während des Rücklaufs des Sägeaggregates in die Ruhestellung das Werkstück automatisch auszufördern. Gegenüber DIN EN 1870-8:2002-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: - Änderungen bzw. Aktualisierung der Abschnitte 1, Anwendungsbereich, 3.2, Begriffe, 4, Liste der Gefährdungen, 5, Sicherheitsanforderungen und/oder Maßnahmen, 5.1.1, Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen, 5.1.3, Ingangsetzen, 5.1.4, Normales Stillsetzen, 5.1.5, Not-Aus, 5.1.8, Drehzahländerung, 5.1.9, Verdoppelung der Befehlseinrichtungen, 5.1.10, Störung der Energieversorgung, 5.1.11, Anschlagverstellung, 5.2.2, Bruchgefahr während des Betriebs, 5.2.3.2, Festigkeit, 5.2.5, Einrichtungen, welche die Möglichkeit oder die Auswirkung des Wegschleuderns minimieren, 5.3.1, Feuer, 5.3.4, Elektrizität, 5.3.5, Ergonomie und Handhabung, 5.3.6, Beleuchtung, 5.3.7, Pneumatik, 5.3.8, Hydraulik, 5.3.12, Strahlung, 5.3.13, Laser, 5.3.16, Trennung von der Energiezufuhr, 5.3.17, Instandhaltung, 6, Benutzerinformation 6.2.2, Kennzeichnung der Maschine und 6.3, Betriebsanleitung; - Wegfall des Anhangs F, Sichere Arbeitsweisen; - Aufnahme eines informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG; Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung des vom Technischen Komitees CEN/TC 142 "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 1870-8:2001+A1:2009. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Arbeitsausschuss NA 060-06-01 AA "Sicherheit" im Fachbereich Holzbearbeitungsmaschinen des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Einblattbesäum- und Leistenkreissägemaschinen mit kraftbetätigtem Sägeaggregat und Handbeschickung und/oder Handentnahme sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.

Inhaltsverzeichnis
ICS
79.120.10
Ersatzvermerk

Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1870-8:2002-03 .

Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 1870-8:2013-03 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 1870-8:2002-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderungen im Vorwort; b) Aktualisierung der normativen Verweisungen in Abschnitt 2 und im Normtext; c) Änderungen bzw. Aktualisierung der Abschnitte 1, Anwendungsbereich, 3.2, Begriffe, 4, Liste der Gefährdungen, 5, Sicherheitsanforderungen und/oder Maßnahmen, 5.1.1, Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen, 5.1.3, Ingangsetzen, 5.1.4, Normales Stillsetzen, 5.1.5, Not-Aus, 5.1.8, Drehzahländerung, 5.1.9, Verdoppelung der Befehlseinrichtungen, 5.1.10, Störung der Energieversorgung, 5.1.11, Anschlagverstellung, 5.2.2, Bruchgefahr während des Betriebs, 5.2.3.2, Festigkeit, 5.2.5, Einrichtungen, welche die Möglichkeit oder die Auswirkung des Wegschleuderns minimieren, 5.3.1, Feuer, 5.3.4, Elektrizität, 5.3.5, Ergonomie und Handhabung, 5.3.6, Beleuchtung, 5.3.7, Pneumatik, 5.3.8, Hydraulik, 5.3.12, Strahlung, 5.3.13, Laser, 5.3.16, Trennung von der Energiezufuhr, 5.3.17, Instandhaltung, 6, Benutzerinformation 6.2.2, Kennzeichnung der Maschine und 6.3, Betriebsanleitung; d) Wegfall des Anhangs F, Sichere Arbeitsweisen; e) Aktualisierung des informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 98/37/EG; f) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG; g) Aktualisierung der Literaturhinweise

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