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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Europäische Norm konkretisiert die grundlegenden Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 98/37/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Auslegerkreissägemaschinen mit einem Sägeaggregat (handbetätigte Radialsägen), um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung).
Die Norm behandelt die signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf stationäre und verschiebbare handbetätigte waagerecht schneidende Auslegerkreissägemaschinen mit einem Sägeaggregat (handbetätigte Radialsägen) zutreffen, die konstruiert sind zum Schneiden von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten oder Sperrholz sowie diesen Werkstoffen, wenn sie mit Kunststoffkanten versehen sind und/oder Beschichtungen aus Kunststoff haben und bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden.
Die Norm gilt nicht für:
Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der von der Arbeitsgruppe 4 "Kreissägemaschinen" des CEN/TC 142 "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" erstellten Europäischen Norm EN 1870-17:2006. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Arbeitsausschuss NAM 206-01 "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" im Fachbereich Holzbearbeitungsmaschinen des NAM vertreten.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 1870-17:2010-06 .