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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm spezifiziert alle im Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Klinkschnittkreissägemaschinen mit einer maximalen Schnittkapazität (Breite und Höhe) von ≤ 200 mm und die mit oder nicht mit Pneumatiksystemen ausgerüstet sind, - im Folgenden als "Maschinen" bezeichnet -, zutreffen, die konstruiert sind zum Schneiden von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten oder Sperrholz sowie diesen Werkstoffen mit Beschichtungen aus Kunststoff oder Kunststoffkanten, wenn sie entsprechend den vom Hersteller vorgesehenen Bedingungen, einschließlich vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlanwendung, verwendet werden. Die Anforderungen in diesem Dokument gelten für stationäre und verschiebbare Klinkschnittkreissägemaschinen (siehe 3.3.3 und 3.3.4). Die Anforderungen in diesem Dokument gelten für alle Maschinen unabhängig von der Art ihrer Steuerung, zum Beispiel elektromechanisch und/oder elektronisch. Dieses Dokument gilt nicht für transportable Klinkschnittkreissägemaschinen, einschließlich solcher Einrichtungen, die ihre Verwendung in einer anderen Weise ermöglichen, zum Beispiel montiert auf einem Gestell.
Transportable motorbetriebene elektrische Gehrungskappsägen mit einem Sägeblatt sind durch die Anforderungen in EN 61029-1:2009 und EN 61029-2-9:2009 erfasst. Dieses Dokument gilt nicht für Klinkschnittkreissägemaschinen mit hydraulischer Ausrüstung. Diese Europäische Norm gilt nicht für Klinkschnittkreissägemaschinen, die vor dem Datum ihrer Veröffentlichung als EN hergestellt wurden.
Die in diesem Dokument behandelten Maschinen sind unter 1.4 im Anhang IV der Maschinenrichtlinie enthalten. Diese Norm beinhaltet die deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 142 "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 1870-16:2012. Gegenüber der DIN EN 1870-16:2010-06 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) im Abschnitt 2 Aktualisierung der normativen Verweisungen auf Neuausgaben der zitierten Normen; b) im Abschnitt 5.2, Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen, Ersatz der Forderungen nach Ausführung von Steuerkreisen in bestimmten Steuerungskategorien durch Festlegungen von erforderlichen Performance Level; c) Entfernen der Abschnitte 5.2.1.2, Einsatz von sicherheitstechnisch bewährten Bauteilen, und 5.2.1.3, Sicherheitsbezogene elektronische Steuersysteme (SRECS); d) vollständige Überarbeitung der Abschnitte 5.2.3, Ingangsetzen, 5.2.4, Normales Stillsetzen und 5.2.5, Not-Halt; e) Aufnahme einer Beschreibung der Festigkeitsprüfung im normativen Anhang C für Schutzeinrichtungen aus Kunststoff, soweit sie nicht den Anforderungen in Abschnitt 5.3.2, Bruchgefahr während des Betriebs, entsprechen; f) vollständige Überarbeitung des Abschnitts, 5.3.7, Verhinderung des Zugriffs auf bewegte Teile; g) Aufnahme zusätzlicher Anforderungen im Abschnitt 5.4.3, Emission von Spänen und Staub; h) neuer Abschnitt 6.2, Warnhinweise und Warneinrichtungen; i) Wegfall des informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 98/37/EG; j) Umbenennung des informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2006/42/EG in Anhang ZA; k) Aktualisierung des Literaturverzeichnisses. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-06-01 AA "Sicherheit" im Fachbereich "Holzbearbeitungsmaschinen" des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Klinkschnittkreissägemaschinen mit einer maximalen Schnittkapazität (Breite und Höhe) von ≤ 200 mm sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1870-16:2010-06 .
Gegenüber DIN EN 1870-16:2010-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) im Abschnitt 2 Aktualisierung der normativen Verweisungen auf Neuausgaben der zitierten Normen; b) im Abschnitt 5.2, Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen, Ersatz der Forderungen nach Ausführung von Steuerkreisen in bestimmten Steuerungskategorien durch Festlegungen von erforderlichen Performance Level; c) Entfernen der Abschnitt 5.2.1.2, Einsatz von sicherheitstechnisch bewährten Bauteilen und 5.2.1.3, Sicherheitsbezogene elektronische Steuersysteme (SRECS); d) vollständige Überarbeitung der Abschnitte 5.2.3, Ingangsetzen, 5.2.4, Normales Stillsetzen und 5.2.5, Not-Halt; e) Aufnahme einer Beschreibung der Festigkeitsprüfung im normativen Anhang C für Schutzeinrichtungen aus Kunststoff, soweit sie nicht den Anforderungen in Abschnitt 5.3.2, Bruchgefahr während des Betriebs, entsprechen; f) vollständige Überarbeitung des Abschnitts, 5.3.7, Verhinderung des Zugriffs auf bewegte Teile; g) Aufnahme zusätzlicher Anforderungen im Abschnitt 5.4.3, Emission von Spänen und Staub; h) neuer Abschnitt 6.2, Warnhinweise und Warneinrichtungen; i) Wegfall des informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 98/37/EG; j) Umbenennung des informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2006/42/EG in Anhang ZA; k) Aktualisierung des Literaturverzeichnisses.