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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser Teil der EN 1865 legt die Mindestanforderungen an die Ausführung und Gebrauchstauglichkeit von Schwerlastkrankentragen fest, die in Krankenkraftwagen für die Behandlung und den Transport von Patienten verwendet werden. Mit der Krankentrage wird bezweckt, für die Sicherheit des Patienten zu sorgen und die körperliche Anstrengung des Personals, die dieses Transportmittel bedient, möglichst gering zu halten. Schwerlastkrankentragen müssen manuell betätigt oder kraftbetrieben sein; eine sichere und leichte Bedienung bieten; so gesichert sein, dass während des Krankentransports jegliche Bewegung, sogar bei ungünstigen Transportbedingungen, verhindert wird; frei von scharfen Kanten oder Verformungen sein, die Schäden an Personen oder an sich an Bord des Fahrzeugs befindlichen Betriebsmitteln verursachen könnten; über Patientenrückhaltesysteme verfügen; diese Rückhaltesysteme müssen mit Schnellverschlusssystemen ausgestattet sein; den Patienten immobilisieren, jedoch gleichzeitig dessen Behandlung ermöglichen; sicherstellen, dass der Liege-/Sitzteil aus strapazierfähigem Material hergestellt ist, das gegen Bakterien, Pilze, Flecke und Fäulnis unempfindlich und zudem pflegeleicht, abwaschbar und mineralölbeständig ist. Diese Norm stellt im Anhang ZA den Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EG-Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte dar. Für diese Norm ist das Gremium NA 053-01-02 AA "Krankenkraftwagen und deren medizinische und technische Ausstattung" im DIN e. V. zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1865:1999-12 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 1865-3:2015-05 .
Gegenüber DIN EN 1865:1999-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) es muss möglich sein, die Breite der Liegefläche auf mindestens 750 mm zu vergrößern: b) das Gewicht des Gerätes wurde von 51 kg auf höchstens 65 kg geändert; c) die Belastbarkeit wurde von 150 kg auf mindestens 250 kg erhöht; d) das Fahrgestell, sofern kraftbetrieben, hat keine Beschränkungen hinsichtlich der Höhe und der variablen Positionen; e) die Energiequelle der Krankentrage wurde definiert; f) die Prüfung einer bleibenden Verformung des Rahmens muss mit 400 kg anstelle von 250 kg durchgeführt werden und wenn seitliche Ausleger angebracht sind, müssen 75 kg der Last gleichmäßig auf jedem Ausleger untergebracht werden; g) die Prüfung der bleibenden Verformung des Rahmens muss mit 250 kg anstelle von 150 kg erfolgen; h) die Prüfung des Spreizens der Räder muss mit 400 kg anstelle von 250 kg erfolgen; i) die Norm wurde dahingehend angepasst, dass sie die Anforderungen der EU-Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte erfüllt; j) die Norm wurde dahingehend überarbeitet und angepasst, dass sie der Richtlinie 2006/42/EG über Maschinen und den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen (EHSRs) entspricht.