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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Diese Europäische Norm behandelt alle im Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Ereignisse, die auf stationäre und verschiebbare Blockbandsägemaschinen mit Beschickung entweder von Hand oder automatisch und/oder Entnahme - im Folgenden als "Maschinen" bezeichnet - zutreffen, die konstruiert sind zum Schneiden von Massivholz, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den durch den Hersteller vorhersehbaren Bedingungen einschließlich vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlanwendung verwendet werden. Diese Europäische Norm gilt nicht für: a) Tischbandsägemaschinen und Trennbandsägemaschinen; Tischbandsägemaschinen und Trennbandsägemaschinen sind in EN 1807-1 erfasst. b) spezifische Gefährdungen im Zusammenhang mit automatischer Beschickung und/oder Entnahme; c) jegliche Gefährdungen im Zusammenhang mit der Kombination einer einzelnen Maschine, die mit irgendeiner anderen Maschine verwendet wird (als Teil einer Linie - zum Beispiel Beschickung und/oder Entnahme mit automatischen Systemen); d) jegliche Gefährdungen im Zusammenhang mit jeglichen anderen Bearbeitungsarten (zum Beispiel Fräsen und Sägen), die damit verbundenen Maschinen oder Bearbeitungsgruppen, zum Beispiel Zerspanern und Kreissägemaschinen, zuzuordnen sind. Diese Europäische Norm behandelt nicht die spezifischen Gefährdungen im Zusammenhang mit einer Wärmekraftmaschine und einem Zapfwellenantrieb (PTO), mit denen die Maschine ausgerüstet ist. Diese Europäische Norm gilt nicht für Maschinen, die vor seiner Veröffentlichung als EN hergestellt wurden. Maschinen mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, die in diesem Dokument erfasst sind, sind unter 4 des Anhangs IV der Maschinenrichtlinie genannt. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 142 "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 1807-2:2013. Dieses Dokument ersetzt zusammen mit EN 1807-1:2013 die EN 1807:1999+A.1:2009. Gegenüber der DIN EN 1807:2010-02 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) Aktualisierung der normativen Verweisungen auf Neuausgaben der zitierten Normen; b) im Abschnitt 5.2, Steuerung und Befehlseinrichtungen, für Steuerungen anstelle von Kategorien gemäß EN 954-1 die Forderung nach dem Performance Level entsprechend EN ISO 13849-1; c) im Abschnitt 5.3.7.2, Sicherung von Antrieben, Anforderung für die Zuhaltung bei beweglichen verriegelten trennenden Schutzeinrichtungen zur Verhinderung des Zugriffs zu bewegten Teilen in Typ N nach EN 1088, wenn die Auslaufzeit des Bandsägeblattes maximal 10 s beträgt beziehungsweise in Typ M, wenn die Auslaufzeit größer als 10 s ist; d) im Abschnitt 5.4.3, Emission von Spänen und Staub, umfangreiche neue Anforderungen; e) Wegfall des informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 98/37/EG; f) Umbenennung des informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2006/42/EG in Anhang ZA; g) Aktualisierung des Literaturverzeichnisses. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Arbeitsausschuss NA 060-06-01 AA "Sicherheit" im Fachbereich Holzbearbeitungsmaschinen des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von stationären und verschiebbaren Blockbandsägemaschinen mit Beschickung entweder von Hand oder automatisch und/oder Entnahme sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1807:2010-02 .
Gegenüber DIN EN 1807:2010-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aktualisierung der normativen Verweisungen auf Neuausgaben der zitierten Normen; b) im Abschnitt 5.2, Steuerung und Befehlseinrichtungen, für Steuerungen anstelle von Kategorien nach EN 954-1 die Anforderung nach dem Performance Level entsprechend EN ISO 13849-1; c) im Abschnitt 5.3.7.2, Sicherung von Antrieben, Anforderung für die Zuhaltung bei beweglichen verriegelten trennenden Schutzeinrichtungen zur Verhinderung des Zugriffs zu bewegten Teilen in Typ N nach EN 1088, wenn die Auslaufzeit des Bandsägeblattes maximal 10 s beträgt bzw. in Typ M, wenn die Auslaufzeit größer als 10 s ist. d) im Abschnitt 5.4.3, Emission von Spänen und Staub, umfangreiche neue Anforderungen; e) Wegfall des informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 98/37/EG; f) Umbenennung des informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2006/42/EG in Anhang ZA; g) Aktualisierung des Literaturverzeichnisses.