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Die Europäische Norm wurde unter der Federführung der WG 3 "Hydraulischer Schreitausbau" (Vorsitz: Deutschland) vom Technischen Komitee TC 196 des CEN erarbeitet. Für Deutschland fungiert das Gremium NA 008-02-02 AA "Hydraulischer Schreitausbau" des Normenausschusses Bergbau (FABERG) als Spiegelgremium. Die Aufgabe des hydraulischen Schreitausbaus ist es, die Menschen im Streb gegen Stein- und Kohlenfall zu schützen. So muss der hydraulische Schreitausbau die hängenden Schichten des Gebirges auch noch in 1 600 m unter der Erdoberfläche zuverlässig abstützen und den Arbeitsraum, der bis zu 6 m Höhe beträgt, gegen Stein- und Kohlenfall abschirmen. Entsprechend dieser Aufgabenstellung befinden sich die im Streb arbeitenden Personen grundsätzlich im Einwirkungsbereich des hydraulischen Schreitausbaus. Als Folge dieser speziellen sicherheitlichen Aufgabenstellung des hydraulischen Schreitausbaus haben die Aufgaben "zuverlässiges Abstützen des Gebirges" und "Schutz der im Streb befindlichen Personen vor Stein- und Kohlenfall" höchste Priorität. So ist bei unsachgemäßem Betrieb eine Gefährdung von Personen durch den Schreitausbau nicht grundsätzlich auszuschließen, weil sich die im Streb befindlichen Personen zu ihrem Schutz in den Ausbaugestellen aufhalten müssen. Die im Rahmen der Konkretisierung der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG für den Schreitausbau erarbeitete Normenreihe DIN EN 1804 musste aktuell an die Festlegungen der EG-Maschinenrichtlinien-Neuausgabe 2006/42/EG angepasst werden, um die Beibehaltung der Vermutungswirkung zu gewährleisten.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1804-1:2003-06 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 1804-1:2021-07 .
Änderungsvermerk (vollständiger Text, wie auch in der Norm): Gegenüber DIN EN 1804-1:2003-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) In Abschnitt Kennzeichnung Mindestangaben zum Hersteller erweitert; b) Im Abschnitt Kennzeichnung die Angabe einer Maschinenbezeichnung neu aufgenommen; c) Die Nichtbehandlung von Lärm in Anhang ZA aufgeführt; d) Anhang ZA für die Bezugnahme auf die EG-Richtlinie 2006/42/EG geändert.