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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument legt ein Verfahren zum Nachweis von mit ionisierender Strahlung behandelten cellulosehaltigen Lebensmitteln fest. In diesem Verfahren wird das ESR (Elektronen-Spin-Resonanz), auch bekannt als EPR (Elektronen-Paramagnetische-Resonanz)-Spektrum des Lebensmittels analysiert. Ringversuche wurden erfolgreich mit Pistazienschalen, Paprikapulver und frischen Erdbeeren durchgeführt. Es wurde jedoch gezeigt, dass das chemische Bleichen von Nüssen in Schalen zu vergleichbaren Signalen führen kann. Weitere Informationen zu den Grenzen des Verfahrens finden sich im Dokument.
Mit der ESR-Spektroskopie werden paramagnetische Zentren (zum Beispiel Radikale) nachgewiesen. Diese sind entweder auf Bestrahlung oder auf die Anwesenheit andere Verbindungen zurückzuführen. Ein starkes externes Magnetfeld erzeugt eine Differenz zwischen den Energieniveaus der Elektronenspins ms = +½ und ms = −½, die zur Resonanzabsorption eines eingestrahlten Mikrowellenstrahls im Spektrometer führt. ESR-Spektren werden üblicherweise als erste Ableitung der Absorption in Abhängigkeit vom angelegten Magnetfeld dargestellt. Die Werte des Magnetfelds und der Mikrowellenfrequenz hängen von der experimentellen Anordnung (Probengröße und Probenhalterung) ab, während ihr Verhältnis (das heißt der g-Wert) ein intrinsisches Charakteristikum des paramagnetischen Zentrums und seiner lokalen Koordinierung ist. Durch die Einwirkung ionisierender Strahlen werden spezifische Radikale erzeugt, die hauptsächlich in harten und trockenen Bestandteilen des Lebensmittels nachgewiesen werden können. Die Intensität des erhaltenen Signals steigt mit der Konzentration der paramagnetischen Verbindungen und deshalb auch mit der angewandten Dosis.
Dieses Dokument (EN 1787:2022) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 275 „Lebensmittelanalytik — Horizontale Verfahren“ erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 057-01-02 AA „Bestrahlte Lebensmittel“ im DIN-Normenausschuss Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1787:2000-07 .
Gegenüber DIN EN 1787:2000-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich wurde um die Information ergänzt, dass das chemische Bleichen von Nüssen in Schalen zu vergleichbaren Signalen führen kann; b) der Abschnitt „Begriffe“ wurde hinzugefügt; c) der im Abschnitt „Prinzip“ verwendete wissenschaftliche Sprachgebrauch wurde klarer formuliert; d) 4.1, 4.2 und 4.7 wurden aktualisiert und eine Fußnote zur g-Wert-Berechnung wurde hinzugefügt; e) der Abschnitt „Durchführung“ wurde wissenschaftlich präzisiert, die normativen Aspekte (d. h. die darin festgelegten Vorschriften) wurden dahingehend modifiziert, dass die Vorschriften mehr als Beispiel/Vorschlag formuliert wurden, und er wurde mit EN 13708 abgeglichen; f) der Unterabschnitt „Allgemeines“ wurde zum Unterabschnitt „Probenvorbereitung“ hinzugefügt; g) der Abschnitt „Auswertung“ wurde im Abgleich mit EN 13708 um zwei Unterabschnitte, 7.1 „G-Wert- Berechnung“ und 7.2 „Identifizierung von bestrahlten Proben“, ergänzt, wobei der vorherige Inhalt des Unterabschnitts in 7.2 aufgenommen wurde und „6,0 mT“ zu „6,05 mT ± 0,05 mT“ präzisiert wurde; h) der Abschnitt „Grenzen des Verfahrens“ wurde erweitert; i) Bild A.5 und Bild A.7 von bestrahlten aber gebleichten Nussschalen von Haselnüssen und Walnüssen und Bild A.6 und Bild A.8 von bestrahlten (nicht gebleichten) Nussschalen von Haselnüssen und Walnüssen wurden hinzugefügt; j) Anhang B wurde um die Matrix Haselnüsse erweitert; k) die Literaturhinweise wurden aktualisiert und um die Einträge [23], [24] und [25] erweitert. l) vollständige redaktionelle Überarbeitung und Anpassung an die derzeit gültigen Gestaltungsregeln.