Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.

Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen und manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden. 

Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.

Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr! 

Ihre DIN Media GmbH

Wir sind telefonisch für Sie erreichbar!

Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr

DIN Media Kundenservice
Telefon +49 30 58885700-70

Norm [AKTUELL]

DIN EN 17795-5:2024-02

Veranstaltungstechnik - Verfahrensregeln - Teil 5: Hebe- und Bewegungsvorgänge in der Veranstaltungsindustrie; Deutsche Fassung EN 17795-5:2023

Englischer Titel
Entertainment technology - Codes of Practice - Part 5: Lifting and motion operations in the event industry; German version EN 17795-5:2023
Ausgabedatum
2024-02
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
49

ab 129,30 EUR inkl. MwSt.

ab 120,84 EUR exkl. MwSt.

Format- und Sprachoptionen

PDF-Download
  • 129,30 EUR

  • 161,50 EUR

Versand (3-5 Werktage)
  • 156,30 EUR

  • 195,10 EUR

Mit dem Normenticker beobachten

Diese Option ist erst nach dem Login möglich.
Einfach Abo: Jetzt Zeit und Geld sparen!

Dieses Dokument können Sie auch abonnieren – zusammen mit anderen wichtigen Normen Ihrer Branche. Das macht die Arbeit leichter und rechnet sich schon nach kurzer Zeit.

Sparschwein_data
Abo Vorteile
Sparschwein Vorteil 1_data

Wichtige Normen Ihrer Branche, regelmäßig aktualisiert

Sparschwein Vorteil 2_data

Viel günstiger als im Einzelkauf

Sparschwein Vorteil 3_data

Praktische Funktionen: Filter, Versionsvergleich und mehr

Ausgabedatum
2024-02
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
49
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3508239

Schnelle Zustellung per Download oder Versand

Sicherer Kauf mit Kreditkarte oder auf Rechnung

Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung

Einführungsbeitrag

Dieses Dokument gibt eine Reihe von Leitlinien für Hebe- und Bewegungsvorgänge im Zusammenhang mit Maschinen und maschinentechnischen Einrichtungen, die in Veranstaltungs- und Produktionseinrichtungen eingesetzt werden. Im Sinne dieses Dokuments gibt es keinen Unterschied zwischen Rigging, wie es in der Veranstaltungsbranche bekannt ist, und Hebe- und Bewegungsvorgängen in Theatern. Solche Einrichtungen können, aber nicht ausschließlich, Theater, Mehrzweckhallen, Studios, Produktionsstätten für Film, Fernsehen oder Rundfunk, Konzerthallen, Kongresszentren, Schulen, Ausstellungszentren, Messezentren, Museen, Diskotheken, Vergnügungsparks, Sportanlagen und Open-Air-Theater sein. Veranstaltungen sind zum Beispiel Konzerte, Shows, Kongresse, Ausstellungen, Präsentationen, Vorführungen, Film- oder Fernsehaufnahmen und so weiter. Dieses Dokument deckt die Verwendung von Maschinen ab, die in der Veranstaltungsbranche eingesetzt werden, einschließlich der Maschinen, die in Buchstabe j Artikel 1.2 der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) definiert sind: "Maschinen zur Beförderung von Darstellern während künstlerischer Vorführungen".
Im Sinne dieses Dokuments sind maschinentechnische Einrichtungen alle technischen Einrichtungen und Ausrüstungen, die für den Betrieb von Bühnen und Produktionsstätten in der Veranstaltungsbranche verwendet werden. Solche Anlagen werden zum Heben, Senken, Aufhängen und Bewegen von Lasten verwendet, zu denen unter anderem, aber nicht ausschließlich, Kulissen oder Gegenstände, Traversensysteme, Beleuchtungs-, audiovisuelle und Tonanlagen oder Darsteller gehören können. Zu den typischen Hebe- und Bewegungsvorgängen gehören unter anderem: - Auditoriumsaufzüge; - Ausgleichsaufzüge; - Prospektzüge (manuell und motorisch angetrieben); - Beleuchtungszüge; - bewegliche Beleuchtungstürme; - bewegliche Bühnenpodeste (Bühnenwagen); - bewegliche Proszeniumsbögen; - Orchesteraufzüge; - Punktzüge; - Kettenzüge - Projektionswände (manuell oder motorisch angetrieben); - Kulissenlageraufzüge; - Seitenbühnen- und Hinterbühnenverschlüsse; - Bühnenaufzüge; - kippbare Bühnenböden; - Fallenaufzüge.
Die Leitlinien in diesem Dokument gelten auch für maschinentechnische Einrichtungen, die auf neuen Technologien basieren oder speziell konstruierte Anlagen, die hier nicht ausdrücklich erwähnt sind, aber dennoch in ähnlicher Weise funktionieren oder für ähnliche Zwecke wie die oben aufgeführten bestimmt sind. Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 433 "Veranstaltungstechnik - Maschinen, Arbeitsmittel und Einrichtungen" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 149-00-04 AA "Beleuchtungs- und Energieverteilungssysteme" im DIN-Normenausschuss Veranstaltungstechnik, Bild und Film (NVBF).

Inhaltsverzeichnis
ICS
97.200.10
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3508239

Normen mitgestalten

Lade Empfehlungen...
Lade Empfehlungen...