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Der Begriff E-Liquid beschreibt eine Flüssigkeit, die entweder in Dampfprodukten vorgefüllt oder in anderen Formen erhältlich ist, so dass Verbraucher die Behälter füllen oder das Dochtmaterial von Dampfprodukten tränken können. E-Liquids können Nikotin oder Nikotinsalze enthalten oder auch nicht. In beiden Fällen enthalten sie üblicherweise Glycerin und/oder Propylenglycol zusammen mit zusätzlichen Aroma-/Geschmacksstoffkomponenten. E-Liquids sind dafür vorgesehen, zur Inhalation vom Nutzer aerosolisiert zu werden. Dieses Dokument legt die allgemeinen Grundsätze und Anforderungen für Inhaltsstoffe fest, die in E-Liquids und E-Liquid-Komponenten verwendet werden, um ein angemessenes Maß an Verbrauchersicherheit sicherzustellen. Der Inhalt ist anwendbar für Hersteller und Vertreiber in Europa und bildet eine Leitlinie für Regulierungsbehörden, Vollzugsbehörden und kommerzielle Betreiber in dem Gebiet. Er ist auch anwendbar für Beratungsunternehmen, Labore und Prüfstellen, die mit der Sicherheitsbewertung von E-Liquids und E-Liquid-Komponenten befasst sind oder planen, sich damit zu befassen. Nicht alle Elemente dieser Empfehlungen sind anwendbar für jede Produktart, aber die Definitionen dürfen verwendet werden, um Empfehlungen für bestimmte Produkte innerhalb des Produktsektors zu identifizieren. Dieses Dokument kann eine dem Stand der Technik entsprechende Anleitung zur Sicherstellung der Verbrauchersicherheit von E-Liquid Inhaltsstoffen bereitstellen. Es ist zu beachten, dass selbstverständlich in den Fällen, in denen derzeit nationale Vorschriften bestehen, die besagten Vorschriften Vorrang vor diesem Dokument haben. Für dieses Dokument ist das Gremium NA 057-04-01-05 AK "E-Zigarette und Liquids für E-Zigaretten" im DIN-Normenausschuss Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL) zuständig.