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Norm [AKTUELL]
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Der Geltungsbereich der EU-Richtlinie 2014/34/EU (ATEX) befasst sich mit explosionsfähigen Atmosphären aus Gemischen von brennbaren Stoffen und Luft im Druckbereich zwischen 0,8 kPa und 1,1 kPa und im Temperaturbereich zwischen -20 °C und 60 °C (atmosphärische Bedingungen). Daher deckt der Anwendungsbereich der Normen, die sich mit der Bestimmung von Sicherheitskenndaten befassen und für die das CEN ein Mandat in Bezug auf die EU-Richtlinie 2014/34/EU (ATEX) erteilt hat, im Allgemeinen nur solche Druck- und Temperaturbedingungen sowie Luft als einziges Oxidationsmittel ab. Die technischen Bedingungen in Anlagen und so weiter können erheblich vom Druck- und Temperaturbereich der ATEX abweichen. Darüber hinaus ist das Auftreten von explosionsfähigen Gemischen aus brennbaren Stoffen und anderen Oxidationsmitteln als Luft wahrscheinlich. Die sicherheitstechnischen Kenndaten können jedoch sowohl vom Druck und der Temperatur als auch vom Oxidationsmittel in bemerkenswerter Weise abhängen. Die Gefahr einer Explosion kann vermieden werden, indem die Bildung explosiver Gemische von Gasen und/oder Dämpfen mit Oxidationsmitteln verhindert wird. Dazu müssen die Explosionsgrenzen (auch als "Entflammbarkeitsgrenzen" bezeichnet) des brennbaren Stoffes bei den jeweiligen nichtatmosphärischen Bedingungen bekannt sein. Um zuverlässige und vergleichbare Ergebnisse zu erhalten, ist es notwendig, die Bedingungen für die Bestimmung der Explosionsgrenzen unter nichtatmosphärischen Bedingungen zu vereinheitlichen. Als Prüfnorm richtet sich diese Norm in erster Linie an Prüfinstitute. Sie behandelt insbesondere Aspekte der Produktsicherheit. Für diese Norm ist das Gremium NA 095-02-09 AA "Kenngrößen für Stäube, Gase und Dämpfe" im DIN-Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG) zuständig.