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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Dieses Dokument gilt für Mitgänger-Plattformwagen nach 3.1 mit einer Tragfähigkeit von bis zu 500 kg, nachfolgend als "Plattformwagen" bezeichnet, welche für den allgemeinen Gebrauch konstruiert wurden. Dieses Dokument gilt nicht für: - Einkaufswagen nach EN 1929, Teile 1 bis 4 und 7 (CEN/TC 291); - Rollbehälter nach EN 12674, Teile 1 bis 4 (CEN/TC 261); - Wagen, die durch motorisierte Fahrzeuge gezogen werden können, zum Beispiel Milk-run-Züge/Lastzüge/Routenzüge. Dieses Dokument behandelt die technischen Anforderungen, um die in Anhang C aufgeführten Gefährdungen zu minimieren, die während der in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Herstellers durchgeführten Inbetriebnahme, des Betriebes und der Instandhaltung von Plattformwagen entstehen können. Dieses Dokument legt keine zusätzlichen Anforderungen fest für: - den Betrieb unter erschwerten Bedingungen (zum Beispiel Umgebungsbedingungen wie Kühlhausbetrieb, hohe Temperaturen, korrosive Umgebung): - den Betrieb unter bestimmten Regeln (z. B. mögliche explosionsfähige Atmosphären); - die Handhabung von Lasten, deren Eigenschaften zu gefährlichen Situationen führen können (zum Beispiel feuerflüssige Massen, Säuren/Basen, radioaktive Materialien, besonders brüchige Lasten); - Gefährdungen, die während der Produktion, des Transports, der Außerbetriebnahme und der Verschrottung auftreten; - Plattformwagen, die in direktem Kontakt mit Lebensmitteln stehen; - die Verwendung auf Neigungen oder auf anderen als glatten, ebenen und festen Untergründen; - Plattformwagen für besondere Anwendungen: Krankenhäuser, Restaurants, Speisewagen; - Plattformwagen mit Pendel- oder Schiebetüren. Weitere mögliche Begrenzungen des Anwendungsbereiches anderer Normen, auf die in diesem Dokument Bezug genommen wird, müssen auch berücksichtigt werden. Gefährdungen durch Lärm, Vibration, Sichtverhältnisse und statische Elektrizität sind nicht Bestandteil dieses Dokuments. Dieses Dokument gilt für Plattformwagen, die nach der Veröffentlichung der Norm hergestellt werden. Dieses Dokument (EN 1757:2022) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 150 "Flurförderzeuge - Sicherheit" erarbeitet, dessen Sekretariat von BSI gehalten wird. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-22-42 AA "Sicherheit von Flurförderzeugen (SpA CEN/TC 150/WG 5, WG 11, WG 12 und ISO/TC 110/SC 2)" im Fachbereich "Fördertechnik" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Flurförderzeugen sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1757-3:2003-07 .
Gegenüber DIN EN 1757-3:2003-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anwendung geändert in Mitgänger-Plattformwagen nach 3.1 mit einer Tragfähigkeit von bis zu 500 kg (in der vorherigen Ausgabe 1000 kg); b) Angabe eines Beispiels für Wagen, die durch motorisierte Fahrzeuge gezogen werden können; c) Verweisung auf EN ISO 3691-1:2015 und ISO 5053-1; d) Begriffe 3.1 und 3.2 überarbeitet; e) Begriff 3.5 (Fahrer) gestrichen; f) Mindestlänge der Deichsel geändert auf 200 mm für jede Hand (Anpassung an EN ISO 3691-5); g) Literaturhinweise aktualisiert.