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Norm [AKTUELL]

DIN EN 17521:2021-11

Lebensmittel - Bestimmung von Alternariatoxinen in Tomaten, Weizen und Sonnenblumenkernen mit SPE clean-up und HPLC-MS/MS; Deutsche Fassung EN 17521:2021

Englischer Titel
Foodstuffs - Determination of Alternaria toxins in tomato, wheat and sunflower seeds by SPE clean-up and HPLC-MS/MS; German version EN 17521:2021
Ausgabedatum
2021-11
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
41

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Ausgabedatum
2021-11
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
41
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3248750

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Einführungsbeitrag

Dieses Dokument legt ein Verfahren zur Bestimmung von fünf Alternaria Toxinen an Weizen, Tomatenmark und Sonnenblumenkernen durch Hochleistungs Flüssigkeitschromatographie (HPLC, englisch: high-performance liquid chromatography) in Verbindung mit Tandem Massenspektrometrie (MS/MS) fest. Die Norm ermöglicht die Analytik von Altenuen (ALT), Alternariol (AOH) und Alternariol Monomethylether (AME) im Bereich von 1 µg/kg bis 100 µg/kg, und Tentoxin (TEN) im Bereich von 5 µg/kg bis 500 µg/kg, und Tenuazonsäure (TEA) im Bereich von 10 µg/kg bis 1000 µg/kg. Das Verfahren wurde mit natürlich kontaminierten als auch dotierten Weizen-, Tomatenmark- und Sonnenblumenkernproben validiert. Die Validierungsstufe für Altenuen (ALT) lagen im Bereich von 2,18 μg/kg bis 13,8 μg/kg, für Alternariol (AOH) im Bereich von 1,82 μg/kg bis 46,7 μg/kg, für Alternariolmonomethylether (AME) im Bereich von 1,29 μg/kg bis 47,2 μg/kg, für Tentoxin (TEN) im Bereich von 5,29 μg/kg bis 218 μg/kg und für Tenuazonsäure (TEA) im Bereich von 41,8 μg/kg bis 1618 μg/kg. Mit diesem Verfahren sind Bestimmungsgrenzen von 1 μg/kg für ALT (ausgenommen bei Weizen und Sonnenblumenkernen – 1,4 μg/kg beziehungsweise 1,2 μg/kg), AOH und AME, von 5 μg/kg für TEN und von 10 μg/kg für TEA oder niedriger erreichbar. Die Spezies Alternaria, unter denen A. alternata die am weitesten verbreitete ist, bilden mehr als 70 Sekundärmetabolite, von denen jedoch nur wenige ihrer Struktur nach als Mykotoxine identifiziert und dokumentiert wurden. Bei Alternaria Pilzen handelt es sich um häufige Pflanzenschadorganismen an Getreide, Ölsaaten, Obst und Gemüse und anderen Lebensmitteln, und das Auftreten von Alternaria Toxinen bei diesen Erzeugnissen wurde umfassend dokumentiert. Diese Toxine kontaminieren nicht nur Ernten, sondern können Lebensmittel auch bei Kühlschranktemperaturen verderben. Von diesen Alternaria Toxinen sind Altenuen (ALT), Alternariol (AOH), Alternariolmonomethylether (AME), Tentoxin (TEN) und Tenuazonsäure (TEA) von größtem Belang. ALT, AOH und AME sind Dibenzo α Pyrone, TEN ist ein zyklisches Tetrapeptid und TEA ein Derivat der Tetramsäure. ALT und TEA weisen in vitro sowie in Tierversuchen eine akute Toxizität auf. AME und AOH sind nicht sehr akut toxisch, wurden jedoch als Auslöser von genotoxischen und mutagenen Wirkungen beschrieben. Im Allgemeinen treten diese Toxine bei Tomatenerzeugnissen, Getreide und Ölsaaten (zum Beispiel Sonnenblumenkernen) auf, weshalb diese in diesem Dokument schwerpunktmäßig behandelt werden. Dieses Projekt ist von der EU-Kommission im Mandat M520 beantragt worden und soll die Analyse von Lebensmitteln unterstützen hinsichtlich Mykotoxine, für die es in der EU Rückstandshöchstmengen gibt, da die Abwesenheit von Mykotoxinen in Lebensmitteln äußerst relevant ist für die Gesundheit der Verbraucher. Mykotoxine sind ein ernstes Problem, das neben der negativen Gesundheit auch erhebliche wirtschaftliche Verluste verursacht. Dabei wird diese Europäische Norm keine Auswirkungen auf andere bestehende Arbeiten haben. Sie ermöglicht es allen Beteiligten (offizielle und private Lebensmittellabors), die Gesundheit der Verbraucher zu gewährleisten, mit Hilfe dieser gut validierten Methode zur Bestimmung von Alternaria-Toxinen. Die betroffenen Interessengruppen vertreten unter anderen: Lebensmittelhersteller, Lebensmittelaufsichtsbehörden, Zolllabors, Regierungsstellen, Handels- und Forschungslabors und die Europäische Kommission. Die Stakeholder-Kategorien umfassen Industrie und Handel, wenn besonders geeignet, gesondert kennzeichnet als Großunternehmen (Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten), kleine und mittlere Unternehmen (KMU), das heißt solche mit 250 oder weniger Mitarbeitern, Regierung, Verbraucher (einschließlich jener Organisationen, die die Interessen bestimmter gesellschaftlicher Gruppen vertreten, zum Beispiel Menschen mit Behinderungen oder solche, die einer besonderen Berücksichtigung bedürfen), Arbeitnehmer, akademische und Forschungseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen (NGO) (einschließlich Organisationen, die breite oder spezifische Umweltinteressen vertreten), Normanwender (zum Beispiel Prüflaboratorien, Zertifizierungsstellen). Manchmal ist es auch wertvoll, die unmittelbar betroffenen Akteure aus Industrie und Handel zu identifizieren, und zwar in Bezug auf ihre Position in einer Produkt-Wertschöpfungskette wie Lieferanten, Hersteller, Vermittler (zum Beispiel Lagerung, Transport, Verkauf), Anbieter von Dienstleistungen, Benutzer des Produkts oder der Dienstleistung, Wartung / Entsorgung. Für diese Norm ist das Gremium NA 057-01-03 AA „Biotoxine“ des DIN-Normenausschusses Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL) zuständig.

Inhaltsverzeichnis
ICS
67.050
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3248750

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